Gemäß § 47 Absatz 5 Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sowie § 75 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) und § 76 Absatz 1 KWO LSA, gebe ich folgendes bekannt:
Herr Martin Senkbeil hat sein Mandat mit Wirkung vom 01.10.2025 niedergelegt. Mit Schreiben vom 26.06.2025 hat er gegenüber dem stellvertretenden Gemeinderatsvorsitzenden den Verzicht auf sein Mandat gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erklärt und scheidet als Gemeinderatsmitglied mit Ablauf des 30.09.2025 aus. Insofern rückt nach § 42 Abs. 4 KVG LSA der nächst festgestellte Bewerber nach.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2025 als nächst festgestellten Bewerber für den Wahlvorschlag der CDU befunden, dass ein Nachrücken von Frau Cathleen Stahs als 1. Nachrückerin gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 KWG LSA nicht stattfindet.
Infolgedessen rückt entsprechend § 42 Absatz 4 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt Herr André Möhring als 2. Nachrücker des CDU-Wahlvorschlags in den Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal nach.