Gemäß § 75 Absatz 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA), gebe ich folgendes bekannt:
Herr Martin Senkbeil hat sein Mandat mit Wirkung vom 01.10.2025 niedergelegt. Mit Schreiben vom 26.06.2025 hat er gegenüber dem stellvertretenden Ortsbürgermeister den Verzicht auf sein Mandat gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erklärt und scheidet als Mitglied des Ortschaftsrats Dieskau mit Ablauf des 30.09.2025 aus. Insofern rückt nach § 81 Abs. 4 KVG LSA iVm. § 42 Abs. 4 KVG LSA der nächst festgestellte Bewerber des Wahlvorschlags der CDU nach.
Nach dem Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 09.06.2024 ist kein nächst festgestellter Bewerber vorhanden. Gemäß § 47 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bleibt der Sitz für die CDU für diese Wahlperiode unbesetzt.