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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 17/2025
Gemeinde Kabelsketal
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Öffentliche Bekanntmachung Basic Möbel

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 122 Abs. 4 Satz 4 u. 5 AO in Verbindung mit §10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG

Die Gemeinde Kabelsketal, vertreten durch den Bürgermeister, stellt hiermit der

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Firma

Basic Möbel Service GmbH

letzte bekannte Anschrift:

An der Autobahn 1B

06184 Kabelsketal

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Vertreten durch:

Liquidator Vasil Atanasov

Aufenthalt unbekannt

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den Bescheid der Gemeinde Kabelsketal, Abteilung Steuern

Bescheiddatums: 29.10.2024 und 06.02.2024

Personenkonto: 0101001251 zu.

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Der derzeitige Aufenthaltsort ist nicht zu ermitteln. Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs 1 S. 2 VwZG liegen vor.

Die Dokumente gelten gemäß § 122 Abs 4 S.3 AO als bekannt gegeben, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Bekanntgabe Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.

Das oben bezeichnete Dokument kann, nach vorheriger Terminvereinbarung, vom Empfangsberechtigten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises/Passes oder einer rechtsgültigen Bevollmächtigung bei der Gemeinde Kabelsketal, Abteilung Steuern, Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal OT Gröbers während den Öffnungszeiten eingesehen oder abgeholt werden.

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Kabelsketal, den 07.11.2025

gez. V. Bruder

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 07.11.2025

Zeitpunkt der Bekanntgabe: 21.11.2025