Aufgrund der bevorstehenden Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen die Weitergabe Ihrer Daten nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes zu widersprechen.
Sollte Sie den o. g. Widerspruch im Zusammenhang mit der Europa- und Kommunalwahl einlegen wollen, werden Sie gebeten, die nachstehende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben an das Einwohneramt Kabelsketal zurück zu senden.
Mit freundlichen Grüßen