Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, für die o. g. Landratswahl am 07. Juni 2026 und ggf. erforderliche Stichwahl Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen.
Es wird gebeten, die Vorschläge (Name und Anschrift der vorgeschlagenen
Beisitzer) bis zum 30.01.2026 an die
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kabelsketal
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
in schriftlicher Form abzugeben oder per E-Mail an wahlen@kabelsketal.de zu senden.
Dabei sollte der § 13 Abs. 1 bis 3 sowie der § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) beachtet werden, die sich mit den Hinderungsgründen zur Ausübung bzw. zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes auseinandersetzen.