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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 19/2024
Abwasserzweckverband Queis/Dölbau
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Abwasserzweckverband Queis/Dölbau

Verbandsversammlung vom: 09.09.2024

Öffentliche Sitzung des Verbandsversammlung

Öffentlicher Teil

Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder

2

mit je 3 Verbandsvertretern

davon anwesend:

5

Stadt Landsberg:

2

Gemeinde Kabelsketal

3

Beschlussfähigkeit:

Ja

Beschluss-Nr.: 05 – 02 / 2024

Beschlussgegenstand: Wahl einer/s neuen Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen zur neuen Vorsitzenden der Verbandsversammlung Frau Maria Kleppel.

Abstimmungsergebnis gesamt:

Stimmen Ja:

5

Stimmen Nein:

0

Enthaltung:

0

- Datum - 09.09.2024

gez. Kleppel
Vorsitzende der Verbandsversammlung
Abwasserzweckverband

Queis/Dölbau

Verbandsversammlung vom: 09.09.2024

Öffentliche Sitzung des Verbandsversammlung

Öffentlicher Teil

Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder

2

mit je 3 Verbandsvertretern

davon anwesend:

5

Stadt Landsberg:

2

Gemeinde Kabelsketal:

3

Beschlussfähigkeit: Ja

Beschluss-Nr.: 06 – 02 / 2024

Beschlussgegenstand: Wahl einer/s neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung Herrn Andreas Weiske.

Abstimmungsergebnis gesamt:

Stimmen Ja:

5

Stimmen Nein:

0

Enthaltung:

0

- Datum - 09.09.2024

gez. Kleppel
Vorsitzende der Verbandsversammlung
Abwasserzweckverband

Queis/Dölbau

Verbandsversammlung vom 09.09.2024

Öffentliche Sitzung des Verbandsversammlung

Öffentlicher Teil

1 Anlage

Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder

2

mit je 3 Verbandsvertretern

davon anwesend:

5

Stadt Landsberg:

2

Gemeinde Kabelsketal:

3

Beschlussfähigkeit:

Ja

Beschluss-Nr.: 07 – 02 / 2024

Beschlussgegenstand: Lesung und Beschlussfassung der 1. Änderungssatzung zur Neufassung der Aufwands- und Entschädigungssatzung AZV Queis/Dölbau

Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Neufassung der Aufwands- und Entschädigungssatzung des AZV Queis/Dölbau rückwirkend zum 01.07.2024.

Begründung:

Mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert.

Damit werden zum 1. Juli 2024 die Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen, inklusive den Sitzungsgeldern, für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen um rund 20 Prozent angehoben.

Abstimmungsergebnis

Stimmen Ja:

5

Stimmen Nein:

0

Enthaltung:

0

- Datum - 09.09.2024

gez. Kleppel
Vorsitzende der Verbandsversammlung