Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 19/2024
Gemeinde Kabelsketal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderungssatzung

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-

Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA Nr. 405) zuletzt geändert durch Artikel 1 des

Gesetzes vom 15.12.2020 (GVBI. LSA S. 712) und des § 25 des Gesetz Uber das Leichen-,

Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des

Landes Sachsen-Anhalt, BestattG LSA) vom 05.02.2002, hat der Gemeinderat der Gemeinde

Kabelsketal in seiner Sitzung am 20.06.2024 (Beschluss-Nr. 38.-6./2024) folgende 1.

über die Benutzung des Urnenfriedhofes „Friedgarten

Änderungssatzung zur Satzung

Mitteldeutschland“ der Gemeinde Kabelsketal beschlossen:

1. Änderungsatzung Satzung

zur

Satzung über die Benutzung des Urnenfriedhofes „Friedgarten

Mitteldeutschland“ der Gemeinde Kabelsketal

vom 22.12.2023

Diese Satzung giltim Gebiet derGemeinde Kabelsketalnur ftirden Urnenfriedhof,Friedgarten

Mitteldeutschland“ im OT Osmünde, nachfolgend Urnenfriedhofgenannt.

Der Urnenfriedhofdient der Bestattung von Verstorbenen in Urnengemeinschaftsanlagen

und Urnenreihengräbern sowie der Totenehrung und dem pietätvollen Gedenken an die

Verstorbenen.

Der Urnenfriedhofdient der Bestattung allerPersonen, die nach einerEinäscherung die

Bestattung in der Urnengemeinschaftsanlage bzw. in einem Urnenreihengrab dieses

Urnenfriedhofes wünschen.

Für die Benutzung des Urnenfriedhofes und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach

der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Urnenfriedhof „Friedgarten

Mitteldeutschland“derGemeinde Kabelsketal“, in ihrerjeweils gültigen Fassung, erhoben.

82 wird wie

(2) Der Abs. 3 folgt geändert:

(2) Der 83 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

§ 1

Der § 1 wird wie folgt geandert:

82

(1) Der 82 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

83

(1) Der § 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Ihr obliegt die Verwaltung des Urnenfriedhofes.

§ 4

(1)

Der Titel wird wie folgt geändert:

Schließung und Entwidmung

(2) Der8$4Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt geändert:

85

Der § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

86

(1) Der8$6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

87

Der § 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

Aschen, die nicht binnen der vorgeschriebenen Frist nach § 17 Abs. 4 des

Durch die Entwidmung verliert der Urnenfriedhof seine Eigenschaft als öffentliche

Bestattungseinrichtung.

Die Betreiberin des Urnenfriedhofs „Friedgarten Mitteldeutschland“ kann das Betreten aller

oder einzelner Urnenfriedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

Kinder unter 10 Jahren dürfen den Urnenfriedhof nur in Begleitung und unter der

Verantwortung von Erwachsenen betreten.

(2) Der8$86Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

Nr. 1 Flächen und Wege mit Fahrzeugen allerArt zu befahren sowie Fahrräder

mitzuführen; ausgenommen ist das Befahren mit Fahrzeugen, die zur Fortbewegung

aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich sind sowie Fahrzeuge der

Betreiberin und deren Erfüllungsgehilfen,

(3) Der § 6 Abs. 3 Nr. 7 wird wie folgt geändert:

Nr. 7 den Urnenfriedhof, seine Einrichtungen undAnlagen zu verunreinigen oderzu

beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen, Grabstätten,

und Rasenflächen zu betreten,

Grabeinfassungen

(4) Der$6 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Die Betreiberin kann in begründeten Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen

Ausnahmen von Absatz 3 zulassen.

(5) Der8$6 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

Werden Ordnungsvorschriften zuwiderhandelt oder Weisungen des

Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann vom Urnenfriedhofverwiesen

werden.

Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach der Einäscherung beigesetzt worden

sind, werden aufKosten des Bestattungspflichtigen vonAmtswegen beigesetzt.

8 10

wird wie folgt geändert:

Abs. 3 Satz 1

Der $ 15

untersagt.

der Grabpflege sind

Jegliche Form

88

folgt geändert:

Der $ 11 Abs. 3 Satz 5 wird wie

89

(1) Der § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

811

812

2 wird wie folgt geändert:

Der 8 16 Abs.

§ 13

Die Verleihung des Nutzungsrechtes wird erst nach derZahlung der durch die „Satzung über

die Erhebung von Gebühren für den Urnenfriedhof „Friedgarten Mitteldeutschland“ der

Gemeinde Kabelsketal, in der derzeit gültigen Fassung, festgelegten Gebühren

rechtswirksam.

Urnenwahlgrabstellen sind Grabstätten die individuell gekennzeichnet und frei gestaltet

werden können. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre und ist verlängerbar. Ihre Lage wird im

Zur Vorsorge kann bereits eine

Benehmen mit der nutzungsberechtigten Person bestimmt.

Anwartschaft für ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auch ohne Sterbefall erworben

werden.

(2) Der § 14 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Aufdas Nutzungsrecht an unbelegten Wahlgrabstätten kannjederzeit, an belegten

Grabstätten erst nach Ablaufder letzten Ruhezeit, verzichtet werden.

Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll die nutzungsberechtigte Person für

den Fall ihres Ablebens ihre Nachfolge im Nutzungsrecht bestimmen.

In den Bereichen der Urnenreihengräberund Urnenwahlgräbermüssen die Grabmale und

sonstigen Grabausstattungen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung, Material undAnpassung der

Umgebung und der Würde des Urnenfriedhofs in seinen einzelnen Teilen entsprechen.

(1) Der § 17 Abs. 1 wird wie folgt geandert:

Die Errichtung undjede Veränderung von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen

bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Betreiberin.

(3) Der § 14 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

Der Titel zu Abschnitt V. wird wie folgt geändert:

Grabmale und sonstige

Grabausstattungen

815

folgt geändert:

§ 25 wird wie

Der

1. Ein Entwurf mit Grundriss, Seitenansicht und Bemaßung unter Angabe des

Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, derForm und derAnordnung sowie der

Ausführungszeichnung,

2. Zeichnungen der Schrift, derOrnamente und derSymbole im geeigneten Maßstab

unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der

Anordnung. Die Beschriftung in nicht deutscher Sprache ist nur unter Beifügung

einer beglaubigten Übersetzung genehmigungsfähig.

Der Inhalt des QR-Codes muss der Würde des Urnenfriedhofes entsprechen.

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn das allgemeine sittliche Empfinden durch das

Grabmal, sonstige Grabausstattung oder die Inschrift, das Ornament oderSymbol gestört

wird.

Jede Grabstätte ist im Rahmen der Vorschriften des Abschnittes V. von der

nutzungsberechtigten Person herzurichten und bis zum Ablauf der Nutzungszeit in

verkehrssicherem Zustand zu halten.

Die Grabstätten dürfen nurmit lebenden Pflanzen bepflanzt werden. Diese dürfen andere

Grabstätten, die öffentlichen Anlagen sowie Wege nicht beeinträchtigen.

Für die Benutzung des von der Gemeinde Kabelsketal verwalteten Urnenfriedhofes

„Friedgarten Mitteldeutschland“ sind Gebühren nach derjeweils geltenden

Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

1. $5Abs. 2 trotz vorübergehenderUntersagungden Urnenfriedhofoderdessen Teile betritt;

2. § 6 Abs. 1 sich aufdem Umenfriedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält

nicht befolgt;

oder die Weisungen des Urnenfriedhofspersonals

3. § 6 Abs. 3 Nr. 1 Flächen und Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt (Fahrzeuge mit

Sondergenehmigung sowie die zur Fortbewegung aus gesundheitlichen Gründen

ausgenommen);

zwingend erforderlich sind,

4

(2) Der § 17 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

(3) Der § 17 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

(1) Der § 21 Abs. 1 wird wie folgt geandert:

(2) Der 8 21 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(1) Der § 26 Satz 1 wird wie folgt geandert:

Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

Dem Antrag ist beizufügen:

§14

§ 16

$ 6 Abs. 3 Nr. 2 Waren aller Art verkauft, insbesondere Kränze und Blumen sowie

Dienstleistungen anbietet;

5. § 6 Abs. 3 Nr. 3 an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende

Arbeiten ausführt;

6. § 6 Abs. 3 Nr. 4 Film-, Ton,- Video- und Fotoaufnahmen erstellt und verwertet, außer zu

Zwecken;

privaten

7. § 6 Abs. 3 Nr. 5 Druckschriften verteilt, es sei denn, sie dienen der Durchführung der

Bestattung;

Stellen

8. § 6 Abs. 3 Nr. 6 Erdaushub und Friedhofsabfall außerhalb der dafür bestimmten

ablagert oder Abfall von außen aufden Urnenfriedhof verbringt;

9. $ 6 Abs. 3 Nr. 7 den Urnenfriedhof, seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder

sowie Grabeinfassungen

beschädigt, Einfriedungen und Hecken übersteigt, Grabstätten

betritt;

10.$ 6 Abs. 3 Nr. 8 Grabschmuck, Blumen, Pflanzen, Sträucher, Steine und dergleichen

entfernt;

widerrechtlich

11.$ 6 Abs. 5 Blumen, Grabschmuck und Pflanzen an einem anderen, als dem dafür

vorgesehenen Ort an der Urnengemeinschaftsanlage ablegt

und andere, nicht im Zusammenhang mit einer Bestattung

12.$ 6 Abs. 6 Totengedenkfeiern

stehenden Veranstaltung ohne vorherige Genehmigung der Betreiberin durchführt;

nach den

13. $ 18 Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht ihrerGröße entsprechend

allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes so befestigt, dass sie dauerhaft

standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich

senken können;

14.§ 19 Abs. 1 die nutzungsberechtigte Person die Grabmale und sonstigen

Grabausstattungen nicht dauernd in verkehrssicherem Zustand hält,

15.$ 21 Abs. 1 Grabstätten nicht im Sinne des $ 16 herrichtet und bis zum Ablauf der

Nutzungszeit in verkehrssicherem Zustand hält;

16. § 21 Abs. 2 die Grabstätten nichtmitlebenden Pflanzen bepflanzt, die andere Grabstätten,

die öffentlichen Anlagen sowie Wege nicht beeinträchtigen;

17. § 21 Abs. 4 nicht natürliche Produkte in der Trauerfloristik verwendet:

18. § 21 Abs. 5 Pflanzenschutzmittel verwendet;

19. $ 22 Satz 1 Grabstätten vernachlässigt.

$ 27 Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung geltenjeweils in männlicherund

weiblicherForm.

Diese Satzung trittam Tage nach ihrerBekanntmachung in Kraft.

$ 28 Inkrafttreten

8 18

Der

$ 28 wird neu eingefügt und erhält folgende

Fassung:

8 17

Der § 27

der Satzung

über die Benutzung

des

Urnenfriedhofes

„Friedgarten

Mitteldeutschland“

der Gemeinde

Kabelsketal

vom

22.12.2023

erhält folgende

neue

Fassung:

a

Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Benutzung des anonymen

Urnenfriedhofes der Gemeinde Kabelsketal „Friedgarten Mitteldeutschland“ vom 06.11.2023

außer Kraft.

„Friedgarten Mitteldeutschland“ der Gemeinde Kabelsketal tritt rückwirkend zum 01.01.2024

in Kraft.

8 19

Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Urnenfriedhofes

Kabelsketal/ den 14.08.2024

Kumi

Bürgermei ter