Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-
Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA Nr. 405) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15.12.2020 (GVBI. LSA S. 712) und des § 25 des Gesetz Uber das Leichen-,
Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt, BestattG LSA) vom 05.02.2002, hat der Gemeinderat der Gemeinde
Kabelsketal in seiner Sitzung am 20.06.2024 (Beschluss-Nr. 38.-6./2024) folgende 1.
über die Benutzung des Urnenfriedhofes „Friedgarten
Änderungssatzung zur Satzung
Mitteldeutschland“ der Gemeinde Kabelsketal beschlossen:
1. Änderungsatzung Satzung
zur
Satzung über die Benutzung des Urnenfriedhofes „Friedgarten
Mitteldeutschland“ der Gemeinde Kabelsketal
vom 22.12.2023
Diese Satzung giltim Gebiet derGemeinde Kabelsketalnur ftirden Urnenfriedhof,Friedgarten
Mitteldeutschland“ im OT Osmünde, nachfolgend Urnenfriedhofgenannt.
Der Urnenfriedhofdient der Bestattung von Verstorbenen in Urnengemeinschaftsanlagen
und Urnenreihengräbern sowie der Totenehrung und dem pietätvollen Gedenken an die
Verstorbenen.
Der Urnenfriedhofdient der Bestattung allerPersonen, die nach einerEinäscherung die
Bestattung in der Urnengemeinschaftsanlage bzw. in einem Urnenreihengrab dieses
Urnenfriedhofes wünschen.
Für die Benutzung des Urnenfriedhofes und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach
der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Urnenfriedhof „Friedgarten
Mitteldeutschland“derGemeinde Kabelsketal“, in ihrerjeweils gültigen Fassung, erhoben.
82 wird wie
(2) Der Abs. 3 folgt geändert:
(2) Der 83 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
§ 1
Der § 1 wird wie folgt geandert:
82
(1) Der 82 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
83
(1) Der § 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Ihr obliegt die Verwaltung des Urnenfriedhofes.
§ 4
(1)
Der Titel wird wie folgt geändert:
Schließung und Entwidmung
(2) Der8$4Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt geändert:
85
Der § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
86
(1) Der8$6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
87
Der § 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Aschen, die nicht binnen der vorgeschriebenen Frist nach § 17 Abs. 4 des
Durch die Entwidmung verliert der Urnenfriedhof seine Eigenschaft als öffentliche
Bestattungseinrichtung.
Die Betreiberin des Urnenfriedhofs „Friedgarten Mitteldeutschland“ kann das Betreten aller
oder einzelner Urnenfriedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Urnenfriedhof nur in Begleitung und unter der
Verantwortung von Erwachsenen betreten.
(2) Der8$86Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
Nr. 1 Flächen und Wege mit Fahrzeugen allerArt zu befahren sowie Fahrräder
mitzuführen; ausgenommen ist das Befahren mit Fahrzeugen, die zur Fortbewegung
aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich sind sowie Fahrzeuge der
Betreiberin und deren Erfüllungsgehilfen,
(3) Der § 6 Abs. 3 Nr. 7 wird wie folgt geändert:
Nr. 7 den Urnenfriedhof, seine Einrichtungen undAnlagen zu verunreinigen oderzu
beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen, Grabstätten,
und Rasenflächen zu betreten,
Grabeinfassungen
(4) Der$6 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Die Betreiberin kann in begründeten Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen
Ausnahmen von Absatz 3 zulassen.
(5) Der8$6 Abs. 7 wird wie folgt geändert:
Werden Ordnungsvorschriften zuwiderhandelt oder Weisungen des
Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann vom Urnenfriedhofverwiesen
werden.
Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach der Einäscherung beigesetzt worden
sind, werden aufKosten des Bestattungspflichtigen vonAmtswegen beigesetzt.
8 10
wird wie folgt geändert:
Abs. 3 Satz 1
Der $ 15
untersagt.
der Grabpflege sind
Jegliche Form
88
folgt geändert:
Der $ 11 Abs. 3 Satz 5 wird wie
89
(1) Der § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
811
812
2 wird wie folgt geändert:
Der 8 16 Abs.
§ 13
Die Verleihung des Nutzungsrechtes wird erst nach derZahlung der durch die „Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Urnenfriedhof „Friedgarten Mitteldeutschland“ der
Gemeinde Kabelsketal, in der derzeit gültigen Fassung, festgelegten Gebühren
rechtswirksam.
Urnenwahlgrabstellen sind Grabstätten die individuell gekennzeichnet und frei gestaltet
werden können. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre und ist verlängerbar. Ihre Lage wird im
Zur Vorsorge kann bereits eine
Benehmen mit der nutzungsberechtigten Person bestimmt.
Anwartschaft für ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auch ohne Sterbefall erworben
werden.
(2) Der § 14 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Aufdas Nutzungsrecht an unbelegten Wahlgrabstätten kannjederzeit, an belegten
Grabstätten erst nach Ablaufder letzten Ruhezeit, verzichtet werden.
Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll die nutzungsberechtigte Person für
den Fall ihres Ablebens ihre Nachfolge im Nutzungsrecht bestimmen.
In den Bereichen der Urnenreihengräberund Urnenwahlgräbermüssen die Grabmale und
sonstigen Grabausstattungen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung, Material undAnpassung der
Umgebung und der Würde des Urnenfriedhofs in seinen einzelnen Teilen entsprechen.
(1) Der § 17 Abs. 1 wird wie folgt geandert:
Die Errichtung undjede Veränderung von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Betreiberin.
(3) Der § 14 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Der Titel zu Abschnitt V. wird wie folgt geändert:
Grabmale und sonstige
Grabausstattungen
815
folgt geändert:
§ 25 wird wie
Der
1. Ein Entwurf mit Grundriss, Seitenansicht und Bemaßung unter Angabe des
Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, derForm und derAnordnung sowie der
Ausführungszeichnung,
2. Zeichnungen der Schrift, derOrnamente und derSymbole im geeigneten Maßstab
unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der
Anordnung. Die Beschriftung in nicht deutscher Sprache ist nur unter Beifügung
einer beglaubigten Übersetzung genehmigungsfähig.
Der Inhalt des QR-Codes muss der Würde des Urnenfriedhofes entsprechen.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn das allgemeine sittliche Empfinden durch das
Grabmal, sonstige Grabausstattung oder die Inschrift, das Ornament oderSymbol gestört
wird.
Jede Grabstätte ist im Rahmen der Vorschriften des Abschnittes V. von der
nutzungsberechtigten Person herzurichten und bis zum Ablauf der Nutzungszeit in
verkehrssicherem Zustand zu halten.
Die Grabstätten dürfen nurmit lebenden Pflanzen bepflanzt werden. Diese dürfen andere
Grabstätten, die öffentlichen Anlagen sowie Wege nicht beeinträchtigen.
Für die Benutzung des von der Gemeinde Kabelsketal verwalteten Urnenfriedhofes
„Friedgarten Mitteldeutschland“ sind Gebühren nach derjeweils geltenden
Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
1. $5Abs. 2 trotz vorübergehenderUntersagungden Urnenfriedhofoderdessen Teile betritt;
2. § 6 Abs. 1 sich aufdem Umenfriedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält
nicht befolgt;
oder die Weisungen des Urnenfriedhofspersonals
3. § 6 Abs. 3 Nr. 1 Flächen und Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt (Fahrzeuge mit
Sondergenehmigung sowie die zur Fortbewegung aus gesundheitlichen Gründen
ausgenommen);
zwingend erforderlich sind,
4
(2) Der § 17 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
(3) Der § 17 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
(1) Der § 21 Abs. 1 wird wie folgt geandert:
(2) Der 8 21 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(1) Der § 26 Satz 1 wird wie folgt geandert:
Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
Dem Antrag ist beizufügen:
§14
§ 16
$ 6 Abs. 3 Nr. 2 Waren aller Art verkauft, insbesondere Kränze und Blumen sowie
Dienstleistungen anbietet;
5. § 6 Abs. 3 Nr. 3 an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende
Arbeiten ausführt;
6. § 6 Abs. 3 Nr. 4 Film-, Ton,- Video- und Fotoaufnahmen erstellt und verwertet, außer zu
Zwecken;
privaten
7. § 6 Abs. 3 Nr. 5 Druckschriften verteilt, es sei denn, sie dienen der Durchführung der
Bestattung;
Stellen
8. § 6 Abs. 3 Nr. 6 Erdaushub und Friedhofsabfall außerhalb der dafür bestimmten
ablagert oder Abfall von außen aufden Urnenfriedhof verbringt;
9. $ 6 Abs. 3 Nr. 7 den Urnenfriedhof, seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder
sowie Grabeinfassungen
beschädigt, Einfriedungen und Hecken übersteigt, Grabstätten
betritt;
10.$ 6 Abs. 3 Nr. 8 Grabschmuck, Blumen, Pflanzen, Sträucher, Steine und dergleichen
entfernt;
widerrechtlich
11.$ 6 Abs. 5 Blumen, Grabschmuck und Pflanzen an einem anderen, als dem dafür
vorgesehenen Ort an der Urnengemeinschaftsanlage ablegt
und andere, nicht im Zusammenhang mit einer Bestattung
12.$ 6 Abs. 6 Totengedenkfeiern
stehenden Veranstaltung ohne vorherige Genehmigung der Betreiberin durchführt;
nach den
13. $ 18 Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht ihrerGröße entsprechend
allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes so befestigt, dass sie dauerhaft
standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich
senken können;
14.§ 19 Abs. 1 die nutzungsberechtigte Person die Grabmale und sonstigen
Grabausstattungen nicht dauernd in verkehrssicherem Zustand hält,
15.$ 21 Abs. 1 Grabstätten nicht im Sinne des $ 16 herrichtet und bis zum Ablauf der
Nutzungszeit in verkehrssicherem Zustand hält;
16. § 21 Abs. 2 die Grabstätten nichtmitlebenden Pflanzen bepflanzt, die andere Grabstätten,
die öffentlichen Anlagen sowie Wege nicht beeinträchtigen;
17. § 21 Abs. 4 nicht natürliche Produkte in der Trauerfloristik verwendet:
18. § 21 Abs. 5 Pflanzenschutzmittel verwendet;
19. $ 22 Satz 1 Grabstätten vernachlässigt.
$ 27 Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung geltenjeweils in männlicherund
weiblicherForm.
Diese Satzung trittam Tage nach ihrerBekanntmachung in Kraft.
$ 28 Inkrafttreten
8 18
Der
$ 28 wird neu eingefügt und erhält folgende
Fassung:
8 17
Der § 27
der Satzung
über die Benutzung
des
Urnenfriedhofes
„Friedgarten
Mitteldeutschland“
der Gemeinde
Kabelsketal
vom
22.12.2023
erhält folgende
neue
Fassung:
a
Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Benutzung des anonymen
Urnenfriedhofes der Gemeinde Kabelsketal „Friedgarten Mitteldeutschland“ vom 06.11.2023
außer Kraft.
„Friedgarten Mitteldeutschland“ der Gemeinde Kabelsketal tritt rückwirkend zum 01.01.2024
in Kraft.
8 19
Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Urnenfriedhofes
Kabelsketal/ den 14.08.2024
Kumi
Bürgermei ter