49-10./2022 Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal stimmt der Einleitung eines Aufhebungsverfahrens und der Ausfertigung eines städtebaulichen Vertrages für die Kostenübernahme des Aufhebungsverfahrens mit dem Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Gröbers Flur 2, Flurstück 18/3 und 18/13 zu.
50-10./2022 Die Gemeinde Kabelsketal sieht davon ab, gem. § 18a Abs. 1 S. 3 KAG Straßenausbaubeiträge nach der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG zu erheben.
51-10./2022 Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal beschließt die Änderung der Pachtverträge zwischen der Gemeinde und den Sportvereinen. In der Änderung zum Pachtvertrag wird folgendes vereinbart:
§ 3 Nutzungsentgelt, Betriebskosten
Der Verpächter erhebt gegenüber dem Pächter kein Nutzungsentgelt.
Der Pächter trägt die Kosten und Gebühren der Versorgung des Vertragsobjektes mit Strom, Wasser, Abwasser, Heizkosten (Gas, Öl, Strom), Abfallentsorgung, Grundsteuer, Versicherung, Wartung Heizanlage, Schornsteinfeger. Der Verpächter zahlt für die Unterstützung der sportlichen Betätigung an den Pächter 30,00 € je aktives Mitglied.
Hierzu ist jährlich die Meldung der aktiven Vereinsmitglieder an den Kreissportbund Saalkreis e. V. in der Gemeinde zur Berechnung vorzulegen.
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Beschluss 52-10./2022 & 56-10./2022 gefasst.