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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Kabelsketal
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Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a in Großkugel der Gemeinde Kabelsketal nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Gemeinderat Kabelsketal in der Sitzung am 14.12.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a in Großkugel der Gemeinde Kabelsketal in der Fassung vom November 2023, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie den textlichen Festsetzungen, werden

vom 29.01.2024 bis 01.03.2024

gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten

Montag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der Veröffentlichungsfrist schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden können. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse möglich bauverwaltung@kabelsketal.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des Änderungsbereichs der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a sind der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Inhalt der Änderung:

Die 8. vereinfachte Änderung betrifft im westlichen Teil des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a der Gemeinde Kabelsketal (OT Großkugel), alle als Mischgebiet festgesetzten Baufelder.

Beabsichtigt sind:

-

die Zusammenfassung aller als Mischgebiet festgesetzten Baufelder zu einem Mischgebiet, unter Beibehaltung der bisherigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche,

-

die Aufnahme der Festsetzung, dass auf den MI-Teilgebieten B 1.5 und B 1.6 (bisher B 5 und B 6), welche sich südlich der Brunnenstraße befinden, auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 8 BauNVO und § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO Wohngebäude nur ausnahmsweise zulässig sind

Der Bebauungsplan Nr. 5 und 5a ist rechtswirksam und es handelt sich um eine Änderung von Festsetzungen, die sich auf das Gebiet selbst und angrenzende Flächen nicht wesentlich auswirkt. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Änderung nicht berührt. Somit kann die 8. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird abgesehen.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e

EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kabelsketal, 19.12.2023

Der Gemeinderat
Kunnig
Bürgermeister