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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2025
Seite 2
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Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren vom 17. Januar 2025 – 6. Februar 2025

Der Bürgermeister der Gemeinde Kabelsketal, Herr Kunnig, wünscht allen Jubilaren unserer Ortschaften zum Geburtstag Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau gratuliert auf das Herzlichste

am 19.01.

Herr Hilmar Witt

zum 80. Geburtstag

am 21.01.

Herr Herbert Oertel

zum 75. Geburtstag

am 25.01.

Frau Renate Strickrodt

zum 85. Geburtstag

am 26.01.

Frau Bärbel Richwien

zum 75. Geburtstag

am 27.01.

Frau Doris Ebers

zum 70. Geburtstag

am 29.01.

Frau Ingrid Matthies

zum 85. Geburtstag

am 29.01.

Herr Heiner-Holger Marx

zum 70. Geburtstag

am 30.01.

Herr Jürgen Osterode

zum 75. Geburtstag

am 02.02.

Frau Regina Schade

zum 85. Geburtstag

am 03.02.

Herr Heinz Lüdtke

zum 70. Geburtstag

Senkbeil
Ortsbürgermeister

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau gratuliert auf das Herzlichste

am 26.01.

Herr Horst Kliebisch

zum 85. Geburtstag

am 30.01.

Frau Monika Maischak

zum 80. Geburtstag

Hartwig
Ortsbürgermeister

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers gratuliert auf das Herzlichste

am 16.01.

Herr Günter Weiske

zum 80. Geburtstag

am 23.01.

Frau Anette Duske

zum 70. Geburtstag

am 25.01.

Frau Iris Kasielke

zum 70. Geburtstag

am 26.01.

Frau Gisela Hagen

zum 80. Geburtstag

am 26.01.

Herr Klaus-Dieter Willno

zum 70. Geburtstag

am 30.01.

Herr Dieter Prill

zum 70. Geburtstag

am 04.02.

Herr Hans-Joachim Sand

zum 75. Geburtstag

Sander
Ortsbürgermeister

Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie dies bitte unserer Einwohner­meldebehörde mit. Dies muss schriftlich erfolgen.

Jubilare – aufgepasst!

Unterlagen über goldene oder diamantene Hochzeiten sowie andere seltene Jubiläen liegen der Gemeinde Kabelsketal nur sehr lückenhaft vor. Deshalb ist es notwendig, dass sich jeder Jubilar, der eine Ehrung wünscht, hier im Einwohner­meldeamt 3 Monate vor dem Termin melden muss. Die Heiratsurkunde ist vorzu­legen. Ansonsten ist eine Ehrung nicht möglich.

Um Irrtümer und Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Kenntnisnahme.