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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2026
Gemeinde Kabelsketal
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Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Elsteraue-Kabelsketal

Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchgemeindeverbandes Elsteraue-Kabelsketal betreibt seine Friedhöfe Burgliebenau, Lochau, Raßnitz, Döllnitz, Großkugel, Dieskau, Naundorf und Kleinkugel als eine nicht rechtsfähige Einrichtung.

Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Elsteraue-Kabelsketal hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 09.10.2025 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.04.2024 beschlossen:

§ 1

In § 2 Absatz (2) wird nach 1.2.1.4 eingefügt:

1.2.1.5

Urnenwahlgrabstätten, friedhofsgepflegt, für bis zu zwei Urnen 1.250,00 Euro

(Rasengrabstätten)

einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, ohne Namensnennung.

Eine Namensnennung ist zwingend notwendig.

Es gelten zusätzliche Gestaltungsvorschriften.

In § 2 Absatz 2 wird in 1.3.2 Verlängerung jeweils nach 1.3.2.5 ergänzt: 1.3.2.6

In § 2 Absatz (2) wird nach 1.3.2.5 eingefügt:

1.3.2.6

Urnenwahlgrabstätten, friedhofsgepflegt für bis zu zwei Urnen (Rasengrabstätten)

Die Verlängerungsgebühr pro Jahr beträgt 62,50 Euro.

§ 2

Der GKR beschließt nachfolgende zusätzliche Gestaltungsvorschriften gemäß § 9 Absatz 2 FriedhG für die friedhofsgepflegten Urnenwahlgrabstätten (Rasengrabstätten) gemäß 1.2.1.5 der Friedhofsgebührensatzung.

Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch einen stehenden Grabstein mit vorgelagerter, ebenerdiger Bodenplatte (Abstellfläche für Grabschmuck). Die Ausführung des Grabsteines ist ohne Sockel und aus Naturstein in folgenden Abmessungen:

Höhe: max. 1,00 m, Breite: 0,45 m, Stärke: 0,20 m

Auf dem Grabstein sind Vor- und Familienname sowie Geburts- und Sterbedatum zu vermerken. Die Bodenplatte ist in den Abmessungen 0,45 m x 0,45 m auszuführen.

Eine Einfassung der Grabstätte ist nicht zulässig.

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Friedhofsträger: Dieskau, den 04.11.2025,

gez. Pfarrer Chr. Behr, Siegelabdruck

genehmigt vom Kreiskirchenamt Halle

Halle, den 28.11.2025,

gez. Amtsleiter J. Rumpold-Schubert, Siegelabdruck

Ausfertigung:

Die vom Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Elsteraue-Kabelsketal am 09.10.2025 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Burgliebenau, Lochau, Raßnitz, Döllnitz, Großkugel, Dieskau, Naundorf und Kleinkugel wurde dem Kreiskirchenamt Halle als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 28.11.2025 unter dem Aktenzeichen 630/08014,075,031,015,017/2023 vorstehend genannter Änderung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die vorstehend benannte 1. Änderungssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Elsteraue-Kabelsketal wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Halle, den 28.11.2025,

gez. Amtsleiter J. Rumpold-Schubert, Siegelabdruck