Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 „Autohandel und -service an der B 6“ der Gemeinde Kabelsketal (OT Großkugel) ist am 16.06.2006 in Kraft getreten.
Der Gemeinderat Kabelsketal hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Autohandel und -service an der B 6“ aufzuheben, da die Verpflichtungen aus dem Durchführungsvertrag vom 03.06.2005 nicht erfüllt wurden. Nach § 12 Abs. 6 BauGB soll die Gemeinde den Plan aufheben, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Fristen des Durchführungsvertrages durchgeführt wird.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke
Gemarkung Großkugel, Flur 2, Flurstücke 82/1 und 84/4, welche südlich der Bundesstraße B 6 am Abzweig nach Röglitz liegen.
Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB werden im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Kabelsketal, 06.10.2023