Der Bebauungsplan Nr. 6 „Am Park, Teilplan I“ der Gemeinde Kabelsketal wurde zuletzt im Jahr 2017 vereinfacht geändert und ist rechtskräftig.
Der Gemeinderat Kabelsketal hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, für den Bereich
Gemarkung Dieskau, Flur 2, Teilfläche des Flurstücke 1092 und 1047 sowie das Flurstück 1091
eine vereinfachte Änderung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Mit der vereinfachten Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Baugrenze um ein weiteres Wohngebäude bei gleichbleibender Art und Maß der baulichen Nutzung geschaffen werden.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden von der vereinfachten Änderung nicht berührt.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB werden im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Kabelsketal, 06.10.2023
Kunnig
Bürgermeister