Der vom Gemeinderat Kabelsketal in der Sitzung am 26.09.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Bahnhofstraße/Spitze“ in der Fassung vom August 2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie den textlichen Festsetzungen, werden
vom 21.10.2024 bis 22.11.2024
gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten
| Montag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der Veröffentlichungsfrist schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden können. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse möglich
bauverwaltung@kabelsketal.de
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Bahnhofstraße/Spitze“ ist in nachfolgendem Kartenausschnitt ersichtlich.
| Inhalt der Änderung: | |
| Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 umfasst im Wesentlichen: | |
| - | die Anpassung an die Planfeststellung für die S-Bahnstrecke Halle – Leipzig, |
| - | den Wegfall des Lärmschutzwalls in Richtung Bahnstrecke, |
| - | die Verringerung der Planstraße A und Aufnahme von Wirtschaftswegen, |
| - | die Veränderung der Lage von Baufeldern und deren Vergrößerung und |
| - | die Anpassung der Grünausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. |
Der Bebauungsplan Nr. 9 ist rechtswirksam und es handelt sich um Änderungen von Festsetzungen, die sich auf das Gebiet selbst und angrenzende Flächen nicht wesentlich auswirken. Da durch die Änderungen die Grundzüge des Bebauungsplans berührt werden, erfolgt die 2. Änderung des Bebauungsplans im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Kabelsketal, 07.10.2024
Der Gemeinderat |
Kunnig |
Bürgermeister |