Ringelnatter, Quelle: Pixabay
Äskulapnatter, Quelle: Pixabay
da es zurzeit vermehrt zu Anrufen bei der Gemeinde kam zwecks Sichtungen von Schlangen, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
In Deutschland sind die Nattern besonders geschützt, hierzu zählen z.B. die Ringelnatter und die Äskulapnatter. Diese dürfen daher nicht belästigt, gefangen oder gar getötet werden. Sollten Sie einer Schlange im Garten oder in der freien Wildbahn begegnen, fassen Sie die Schlange nicht an und belästigen Sie das Tier nicht. Machen Sie stattdessen auf sich aufmerksam und geben ihr so die Gelegenheit zur Flucht. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, wenn Sie eine exotische Schlange in Ihrem Garten finden.