Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat am 26.10.2023 in öffentlicher Sitzung die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a (OT Großkugel) in der Fassung vom September 2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a (OT Großkugel) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a kann mit der Begründung ab dem Tage der Bekanntmachung, in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Gröbers, Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal während folgender Sprechzeiten
| Montag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Ergänzend kann die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kabelsketal geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Kabelsketal, 02.11.2023