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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 22/2024
Gemeinde Kabelsketal
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Bekanntmachung Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15 „Misch- und Gewerbegebiet am ehemaligen Bahnhof in Zwintschöna“ der Gemeinde Kabelsketal

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2024 die Veränderungssperre im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Wohn- und Mischgebiet am ehemaligen Bahnhof in Zwintschöna“ der Gemeinde Kabelsketal gemäß § 16 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst den Bereich, der im Süden an Wohngrundstücke im Lerchenweg sowie an eine Kleingartenanlage, im Westen an Wohn- und Geschäftsgrundstücke an der Bahnhofstraße mit Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, im Norden an die Bahnstrecke Halle-Leipzig und im Osten an eine Ackerfläche angrenzt

Die genaue Abgrenzung ist aus dem angefügten Lageplan ersichtlich.

Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 2. Halbsatz BauGB in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB kann jedermann die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15 „Misch- und Gewerbegebiet am ehemaligen Bahnhof in Zwintschöna“ einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die Unterlagen können in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße 18, in 06184 Kabelsketal OT Gröbers, während der folgenden Sprechzeiten

Mo.

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Di.

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Do.

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

eingesehen werden.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften) können an gleicher Stelle ebenfalls eingesehen werden.

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen:

Ist eine Satzung gemäß § 8 Absatz 3 KVG LSA unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15 „Misch- und Gewerbegebiet am ehemaligen Bahnhof in Zwintschöna“ der Gemeinde Kabelsketal in Kraft.

Kabelsketal, 30.10.2024

Kunnig
Bürgermeister