Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 beschlossen für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereichs, welcher
im Süden an Wohngrundstücke im Lerchenweg sowie an eine Kleingartenanlage, im Westen an Wohn- und Geschäftsgrundstücke an der Bahnhofstraße mit Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, im Norden an die Bahnstrecke Halle-Leipzig und im Osten an eine Ackerfläche angrenzt,
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Dieskau, Flur 6,
Flurstücke 3/6, 347/9, 370/9, 474, 475, 480, 595, 600, 604, 607, 639, 640, 730.
Der räumliche Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Das Ziel der Planung ist die Bewältigung bestehender Konflikte, die Vermeidung der Entstehung neuer immissionsrechtlicher Konflikte und die Neuordnung der Erschließung.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
| Kabelsketal, 30.10.2024 | Der Gemeinderat |
| - Kunnig - |
| Bürgermeister |