Gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, ist der Name des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters, sowie deren dienstliche Anschrift öffentlich bekannt zu machen.
Durch Beschluss des Gemeinderates Kabelsketal (Nummer 52-7./2023) vom 28.09.2023 wurde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Frau Franziska Scheibe
zur Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahlen 2024 berufen.
Das Amt der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin übernimmt mit oben genanntem Beschluss des Gemeinderates Kabelsketal gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Frau Jacqueline Schaaf.
Gemäß § 8 a KWG LSA üben die Wahlorgane, also auch die Gemeindewahlleiterin und ihre Stellvertreterin, ihr Amt längstens bis zum Ablauf der auf die allgemeine Neuwahl folgende Wahlperiode aus. Als allgemeine Neuwahl in diesem Sinne ist die Gemeinderatswahl im Jahr 2024 zu verstehen. Die Wahlperiode endet im Juni 2029, weshalb die Gemeindewahlleiterin und ihre Stellvertreterin die Funktionen bis zu diesem Termin innehaben.
Die Dienstanschrift der Gemeindewahlleiterin bzw. der stellv. Gemeindewahlleiterin lautet:
Gemeinde Kabelsketal
- Gemeindewahlleiter -
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal