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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 23/2024
Gemeinde Kabelsketal
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Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Benennung

von Beisitzern und deren Stellvertretern

für den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Kabelsketal

zur Bürgermeisterwahl am 27. April 2025

und eventuellen Stichwahl am 25. Mai 2025

Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, für die o. g. Bürgermeisterwahl und die ggf. erforderliche Stichwahl Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.

Dem Wahlausschuss obliegt gem. § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der aktuell gültigen Fassung, die Vorbereitung und Leitung der Wahl.

Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter.

Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören u.a. die Entscheidung über die Zulassung von Wahlbewerbern und die endgültige Feststellung des Wahlergebnisses nach Auswertung der Niederschriften aus den Wahllokalen. Der Gemeindewahlausschuss fasst seine Beschlüsse in öffentlicher Sitzung.

Es wird gebeten, die Vorschläge (Name und Anschrift der vorgeschlagenen Beisitzer) bis zum 06.01.2025 an die

Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kabelsketal

Lange Straße 18

06184 Kabelsketal

in schriftlicher Form abzugeben oder per E-Mail an wahlen@kabelsketal.de zu senden.

Dabei sollte der § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des KWG LSA beachtet werden, die sich mit den Hinderungsgründen zur Ausübung bzw. zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes auseinandersetzen.

Scheibe
Gemeindewahlleiterin