Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, für die o. g. Bürgermeisterwahl und die ggf. erforderliche Stichwahl Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Dem Wahlausschuss obliegt gem. § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der aktuell gültigen Fassung, die Vorbereitung und Leitung der Wahl.
Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter.
Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören u.a. die Entscheidung über die Zulassung von Wahlbewerbern und die endgültige Feststellung des Wahlergebnisses nach Auswertung der Niederschriften aus den Wahllokalen. Der Gemeindewahlausschuss fasst seine Beschlüsse in öffentlicher Sitzung.
Es wird gebeten, die Vorschläge (Name und Anschrift der vorgeschlagenen Beisitzer) bis zum 06.01.2025 an die
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kabelsketal
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
in schriftlicher Form abzugeben oder per E-Mail an wahlen@kabelsketal.de zu senden.
Dabei sollte der § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des KWG LSA beachtet werden, die sich mit den Hinderungsgründen zur Ausübung bzw. zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes auseinandersetzen.