Abwasserzweckverband
Queis/Dölbau
Ab 01.01.2024 werden nur noch Gartenwasserzähler bei der Abrechnung berücksichtigt, welche von einer zertifizierten Fachfirma bzw. Installationsfirma fachgerecht eingebaut werden. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen.
Der entsprechende Nachweis (Einbau- bzw. Zählerwechselprotokoll) ist beim Verband vorzulegen. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Kostenerstattung bzw. Entgeltverrechnung.
Eigenständig ab 01.01.2024 eingebaute Zwischenzähler werden bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt.
Die bereits installierten Zwischenzähler werden weiterhin bis zum Ende der jeweiligen Eichfrist berücksichtigt.
Durch diese Änderung entfällt die Abnahme durch unseren Verband, dieser ist jedoch berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Hierfür werden durch den AZV Queis/Dölbau Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung berechnet.
Die o. b. Regelung wird in der Gebührensatzung unseres Verbandes ab 2024 geregelt und kann in den Amtsblättern der Stadt Landsberg und Gemeinde Kabelsketal nochmals nachgelesen werden.
Wurde Ihr Gartenwasserzähler ausgewechselt, so melden Sie diesen beim AZV Queis/Dölbau mit dem Nachweis der zertifizierten Installationsfirma an.