Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Steuerbescheide für die Grundsteuer A und B, wie bereits auf dem Steuerbescheid hingewiesen, ihr Gültigkeit 2024 behalten.
Bei einer Änderung ab 2024 z.B. im Steuerbetrag oder Eigentumswechsel werden neue Steuerbescheide zugeschickt.
| Fälligkeiten: | 15.02.2024 | 15.05.2024 |
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| 15.08.2024 | 15.11.2024 |
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| 01.07.2024 (Jahreszahler) | |
Weiterhin möchten ich Ihnen mitteilen, dass Anträge auf Jahreszahler bis zum 30.09.2024 für das kommende Jahr abgegeben werden können.