Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 24/2023
Gemeinde Kabelsketal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Benennung von Beisitzern und deren Stellvertretern für den Wahlausschuss der Gemeinde Kabelsketal zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, für die o. g. Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen.

Dem Wahlausschuss obliegt gem. § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der aktuell gültigen Fassung, die Vorbereitung und Leitung der Wahl.

Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter.

Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören u.a. die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen und die endgültige Feststellung des Wahlergebnisses nach Auswertung der Niederschriften aus den Wahllokalen. Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse in öffentlicher Sitzung.

Es wird gebeten, die Vorschläge (Name und Anschrift der vorgeschlagenen Beisitzer) bis zum 15.01.2024 an die

Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kabelsketal

Lange Straße 18

06184 Kabelsketal

in schriftlicher Form abzugeben oder per E-Mail an wahlen@kabelsketal.de zu senden.

Dabei sollte der § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des KWG LSA beachtet werden, die sich mit den Hinderungsgründen zur Ausübung bzw. zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes auseinandersetzen.

Scheibe
Gemeindewahlleiterin