Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, für die o. g. Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen.
Es wird gebeten, die Vorschläge (Name und Anschrift der vorgeschlagenen Beisitzer) bis zum 15.01.2024 an die
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kabelsketal
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
in schriftlicher Form abzugeben oder per E-Mail an wahlen@kabelsketal.de zu senden.
Dabei sollte der § 13 Abs. 1 bis 3 sowie der § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des KWG LSA beachtet werden, die sich mit den Hinderungsgründen zur Ausübung bzw. zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes auseinandersetzen.