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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Kabelsketal
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Öffentliche Bekanntmachung

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 122 Abs. 4 Satz 4 u. 5 AO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG

Die Gemeinde Kabelsketal, vertreten durch den Bürgermeister, stellt hiermit der

Firma REMENCO Veranstaltungs- und Handels UG

(haftungsbeschränkt)

letzte bekannte Anschrift:

An der Autobahn 1B

06184 Kabelsketal

Vertreten durch:

Herr Gerald Plathner

Aufenthalt unbekannt

den Bescheid der Gemeinde Kabelsketal, Abteilung Steuern

Bescheiddatum: 22.11.2022

Personenkonto: 0101001253 zu.

Der derzeitige Aufenthaltsort ist nicht zu ermitteln. Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs 1 S. 2 VwZG liegen vor.

Die Dokumente gelten gemäß § 122 Abs 4 S.3 AO als bekannt gegeben, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Bekanntgabe Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.

Das oben bezeichnete Dokument kann, nach vorheriger Terminvereinbarung, vom Empfangsberechtigten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises/Passes oder einer rechtsgültigen Bevollmächtigung bei der Gemeinde Kabelsketal, Abteilung Steuern, Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal OT Gröbers während den Öffnungszeiten eingesehen oder abgeholt werden.

Kabelsketal, den 02.02.2024

gez. V. Bruder

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.02.2024

Zeitpunkt der Bekanntgabe: 19.02.2024