Gemeinde Kabelsketal — Kabelsketal, den 22.01.2024
Die Gemeindewahlleiterin
Entsprechend den Festlegungen des § 6 Abs.1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs.2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) bestimmt hat, dass die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen am
Sonntag, den 09. Juni 2024
in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
stattfinden.
Dementsprechend findet an diesem Tag sowohl die Neuwahl des Gemeinderates der Gemeinde Kabelsketal als auch die Neuwahl der Ortschaftsräte der Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel statt.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass das Wahlgebiet der Gemeinde Kabelsketal zur Neuwahl des Gemeinderates am 09.Juni 2024 einen Wahlbereich bildet. Für die Neuwahl der Ortschaftsräte am 09. Juni 2024 bildet die jeweilige Ortschaft den Wahlbereich.