Gemeinde Kabelsketal — Kabelsketal, den 22.01.2024
Die Gemeindewahlleiterin
Auf der Grundlage des § 29 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der jeweils gültigen Fassung gebe ich Folgendes für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl bekannt:
I. Anzahl der im Wahlgebiet Gemeinde Kabelsketal zu wählenden Vertreter (Gemeinderat und Ortschaftsrat)
Wahlvorschläge für die Neuwahl des Gemeinderates der Gemeinde Kabelsketal sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften der Gemeinde Kabelsketal am 09.06.2024 können gemäß § 21 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt von Parteien im Sinne des Artikel 21 Grundgesetz, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Zahl der zu wählenden Vertreter für den neu zu wählenden
Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal auf — 20 Vertreter
festgelegt.
Aufgrund der Festlegungen von § 15 Abs. 2 der derzeit geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal wird die Zahl der zu wählenden Vertreter für die neu zu wählenden Ortschaftsräte der Ortschaften der Gemeinde Kabelsketal wie folgt festgelegt:
Ortschaft Dieskau — 8 Vertreter
Ortschaft Dölbau — 5 Vertreter
Ortschaft Gröbers — 7 Vertreter
Ortschaft Großkugel — 6 Vertreter
Die im Wahlgebiet vorhandenen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber werden hiermit gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Neuwahl des Gemeinderates der Gemeinde Kabelsketal sowie der Ortschaftsräte der Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel der Gemeinde Kabelsketal am 09.06.2024 aufgefordert.
II. Einreichung der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen
Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sowie die Bewerbungen von Einzelbewerbern mit den dazugehörigen Unterstützungsunterschriften sind bei der für diese Wahlen bestimmten Gemeindewahlleiterin unter der Postanschrift
Gemeinde Kabelsketal
-Gemeindewahlleiter-
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
oder
persönlich unter der Anschrift Lange Straße 1, 06184 Kabelsketal OT Gröbers einzureichen.
Das Ende der Einreichungsfrist zur Abgabe der Wahlvorschläge zu den Vertretungen und die schriftliche Erklärung der Verbindung von Wahlvorschlägen wird entsprechend den Festlegungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 12.10.2023 auf den 68. Tag vor der Wahl und somit auf Dienstag, den 02. April 2024 um 18:00 Uhr festgesetzt.
Zum Inhalt und Form der Wahlvorschläge verweise ich auf § 21 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt i.V.m. § 30 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt.
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind ab dem 10.02.2024 zu den bekannten Dienstzeiten bei der Gemeindewahlleiterin im Büro der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal, OT Gröbers oder online unter www.kabelsketal.de erhältlich. Eine Terminabsprache und vorherige Anmeldung unter 034605 33202 wird empfohlen.
III. Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber
Den im Wahlgebiet der Gemeinde Kabelsketal sowie im Wahlgebiet der Ortschaften der Gemeinde Kabelsketal vertretenden Parteien und Wählergruppen wird hiermit die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber gem. § 21 Abs.4 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen- Anhalt i.V.m. § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen- Anhalt und § 15 Abs. 2 der derzeit geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal bekannt gemacht.
Der Wahlvorschlag der Parteien oder Wählergruppen für die Neuwahl des
| Gemeinderates der Gemeinde Kabelsketal darf damit höchstens | 25 Wahlbewerber |
enthalten.
Die Wahlvorschläge für die Neuwahl der Ortschaftsräte der Ortschaften der Gemeinde Kabelsketal darf damit höchstens nachfolgend benannte Anzahl von Wahlbewerbern enthalten:
| 1. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau | 13 Wahlbewerber, |
| 2. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau | 10 Wahlbewerber, |
| 3. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers | 12 Wahlbewerber, |
| 4. Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Großkugel | 13 Wahlbewerber. |
Die nachfolgend aufgeführten Parteien und Wählergruppen erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt.
| Christlich Demokratische Union Deutschlands | (CDU) |
| Alternative für Deutschland | (AfD) |
| DIE LINKE | (DIE LINKE) |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands | (SPD) |
| Freie Demokratische Partei | (FDP) |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | (GRÜNE) |
Weiterhin erfüllen nachfolgend genannte im Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal und in den Ortschaftsräten der Ortschaften vertretenen Wählergruppen und Einzelbewerber die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt.
| 1. | Für den Gemeinderat der Gemeinde: | |
| 1.1. | Unabhängige Wähler Kabelsketal | (UWK) |
| 1.2. | Pro Kabelsketal | (Pro Kabelsketal) |
| 2. | Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau | |
| 2.1. | Pro Kabelsketal | (Pro Kabelsketal) |
| 3. | Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau | |
| 3.1. | Unabhängige Wähler Kabelsketal | (UWK) |
| 4. | Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers | |
| 4.1. | Unabhängige Wähler Kabelsketal | (UWK) |
| 5. | Für den Ortschaftsrat der Ortschaft Großkugel | |
| 5.1. | Unabhängige Wähler Kabelsketal | (UWK) |
| 5.2. | Pro Kabelsketal | (Pro Kabelsketal) |
Für o.g. Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgan oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe.
Für Einzelbewerber tritt an die Stelle der Unterschrift nach Absatz 9 die eigene Unterschrift.
IV. Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge (Unterstützungsunterschriften)
Gleichzeitig wird hiermit Wählergruppen und Einzelbewerbern, die zum Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretungen (Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal und Ortschaftsräte der Ortschaften der Gemeinde Kabelsketal) im jeweiligen Wahlgebiet keinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Wahlvorschlages erhalten haben, die Anzahl der notwendigen Unterschriften zur Einreichung ihres Wahlvorschlages gem. § 21 Abs. 9 KWG-LSA (Unterstützungsunterschriften) für die Wahl zu den allgemeinen Vertretungen bekannt gemacht.
Der Wahlvorschlag für die Wahl der allgemeinen Vertretungen der Gemeinde Kabelsketal muss von mindestens 1 % der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch von nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Bei der Einholung von Unterstützungsunterschriften sind nachfolgend genannte Zahlen zu berücksichtigen:
| 1. | für die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal | 74, |
| 2. | für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau | 26, |
| 3. | für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau | 8, |
| 4. | für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers | 20, |
| 5. | für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Großkugel | 19, |
Gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung LSA wird darauf verwiesen, dass Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz LSA nicht erfüllen, nur dann Wahlvorschläge einreichen können, wenn sie spätestens am 97. Tag (04.03.2024), 18 Uhr, vor der Wahl dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Im Übrigen wird auf § 22 Kommunalwahlgesetz LSA verwiesen.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.