Es ist beabsichtigt, eine Teilstrecke der in der Gemarkung von Gröbers, Flur 1, Flurstück 26/22, 27/2 und teilweise auf dem Flurstück 34/2 liegenden Sackgasse der Halleschen Straße gem. § 8 Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) einzuziehen, weil sie keine Bedeutung mehr für den öffentlichen Verkehr hat.
Das Teilstück der Sackgasse der Halleschen Straße im Ortsteil Gröbers ist zwischenzeitlich von Grundstücksflächen des gleichen Eigentümers umgeben. Durch diesen Sachverhalt und die Absicht diese Teilfläche dem angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern, verliert die Hallesche Straße in diesem Bereich ihre Erschließungsfunktion. Die Erschließung der Flächen der betroffenen Grundstückseigentümer ist über den öffentlich bleibenden Teil der Halleschen Straße weiter gesichert.
Die Absicht der Einziehung wird gem. § 8 Abs. 4 StrG LSA hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecke der Sackgasse der Halleschen Straße liegt in der Zeit vom
12.02.2024 bis 15.03.2024
in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten
| Montag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr |
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Der Lageplan kann auch online unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Gemeinde Kabelsketal innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.
Kabelsketal, den 23.01.2024
Steffen Kunnig | -Siegel - |
Bürgermeister | |