Der Start in das neue Jahr sieht uns aktuell in der Fortführung der vorläufigen Haushaltsführung aus dem Jahr 2023.
Als vorläufige Haushaltsführung (oder Nothaushaltsführung) bezeichnet man im Rahmen der Gemeindefinanzen die Fortsetzung der Gemeindetätigkeit ohne eine gültige Haushaltssatzung. Das bedeutet, dass die Verwaltung gemäß Nothaushaltsrecht jedoch nur ermächtigt ist, diejenigen Auszahlungen und Aufwendungen zu tätigen, die aus rechtlichen, vertraglichen oder anderen Gründen unabweisbar sind und nicht aufgeschoben werden können. Diese Situation hatten wir erstmals 2015, 2019, 2021 und zuletzt und wie oben bereits erwähnt in dem Jahr 2023.
Um zukünftig die Selbstbestimmung über nichtpflichtige Aufgaben bzw. Maßnahmen mit deren Auszahlungen und Aufwendungen zu behalten, besteht die Aufgabe, eine gültige Haushaltssatzung für das aktuelle Jahr 2024 zu finden und aufzustellen.
In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, der am 09.01.2024, im Ausschuss Bau Umwelt und Ordnung, der am 11.01.2024 und im Ausschuss Kultur Schule Sport Soziales, der am 18.01.2024 tagte, wurde sich vordergründig mit der Haushaltsproblematik auseinandergesetzt. Im ersten Schritt wurde hier über den Ergebnishaushalt (Unterhaltungsleistungen) beraten.
Der Entwurf weist einen erheblichen negativen Saldo in Höhe von -2.251.900 EUR aus. In den Folgejahren 2025 – 2027 ist ebenfalls von erheblichen Defiziten (6.889.200 EUR) auszugehen. Trotz kritischer Prüfung, Kürzung und Aufschiebung von Aufwendungsleistungen bleibt ein Defizit, im Gesamtzeitraum von 2024 bis 2027 betrachtet, in Höhe von ca. 9.000.000 EUR bestehen. Unter diesem Sachstand ist es erforderlich, sich mit der Einnahmesituation auseinanderzusetzen.
Die Kommunalaufsicht hat uns bereits im Jahr 2022 mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die bisherigen Hebesätze der Gemeinde (Grundsteuer A 220%; Grundsteuer B 330%, Gewerbesteuer 330%) weit unter den durchschnittlichen Hebesätzen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalts liegen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass eine Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht so nicht erfolgen wird. Nüchtern betrachtet ist eine Erhöhung von Hebesätzen unvermeidlich. Die durchschnittlichen Hebesätze in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 betrugen für die Grundsteuer A 343%, für die Grundsteuer B 426% und für die Gewerbesteuer 386%.
In Fortführung der Erstellung einer gültigen Haushaltssatzung hat man sich mehrheitlich auf die Erhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 340%, für die Grundsteuer B 420% und für die Gewerbesteuer 420% verständigt. Seit Bestehen der Einheitsgemeinde Kabelsketal (Gründung 2004) mussten die Hebesätze bisher einmal, und das in dem Jahr 2012, angepasst werden.
Wie geht es weiter? Im zweiten Schritt folgen aktuell im Monat Februar die Vorberatungen in den Fachausschüssen für die Erstellung des Finanzhaushaltes (Investive Leistungen). Ziel ist, eine Entscheidung in der Gemeinderatssitzung Ende März zu treffen.
An dieser Stelle möchte ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, darauf hinweisen, dass ab diesem Jahr auf unserer Homepage im Bürgerportal des Ratsinformationssystems, über die Abbildung der Tagesordnung der stattfindenden Sitzungen hinaus, die Beratungsvorlagen in dem öffentlichen Teil einsehbar sind. Zu beachten sind die Ladungs- und Veröffentlichungsfristen.
Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass das Interesse der anwesenden Bürger in einer Rats- oder Ausschusssitzung eher an einer offenen Diskussion besteht, dies aber durch den Sitzungsführenden schon im Ansatz unterbunden werden muss, da formell diese Vorstellung des Mitwirkens der Bürger nicht gesetzeskonform ist. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen eine andere Informationsplattform anbieten. In jeder Ortschaft werde ich eine „Bürgermeisterstammtischrunde“ durchführen. Hauptthema soll und wird natürlich unsere Haushaltssituation sein. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen.
Folgende Termine können Sie sich gerne dazu vormerken:
| - | Am 26.02.2024 (Montag) 18:00 Uhr, in der Ortschaft Gröbers, Gerätehaus der Ortswehr Osmünde, Franz-Hentze-Straße 10 |
| - | Am 04.03.2024 (Montag) 18:00 Uhr, in der Ortschaft Großkugel, Gerätehaus der Ortswehr Großkugel, Brunnenstraße |
| - | Am 11.03.2024 (Montag) 18:00 Uhr, in der Ortschaft Dieskau, Gerätehaus Ortswehr Dieskau, Dieskauer Straße 2B |
| - | Am 18.03.2024 (Montag) 18:00 Uhr, in der Ortschaft Dölbau, Gerätehaus Ortswehr Dölbau, Grünstraße 12B in Naundorf |
Für einen kleinen Imbiss und Getränke wird gesorgt.
Unter dem TOP Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten wurde u.a. über das Thema: Belastungen von Kommunen im Land Sachsen-Anhalt durch Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle, hier die Folgerunde mit den Vertretern der betroffenen Kommunen berichtet.
Die Grundlage für dieses Treffen wurde am 17.11.2023 gelegt. Wir erinnern uns an die Schlagzeile: „Magdeburg hat den Fluglärm gehört“. Der Ministerpräsident Reiner Haselhoff hatte zwar keinen Geldkoffer mitgebracht hat, sicherte aber zu, dass weitere Gespräche mit den vom Fluglärm betroffenen Kommunen auf Sachsen-Anhaltinischer Seite stattfinden werden. Es soll überprüft werden, wie und durch was den betroffenen Kommunen durch z.B. bevorzugte Berücksichtigung bei Infrastrukturprojekten geholfen bzw. unterstützt werden kann. Das Treffen fand dann am 15.01.2024 statt.
Folgende Ministerien waren bei der Gesprächsrunde vertreten: das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten und das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Die Gemeinde Schkopau und die Gemeinde Kabelsketal haben entsprechende Unterlagen vorbereitet, welche vorgestellt und besprochen wurden.
Nach erfolgter Sortierung bzw. erfolgtem Zusammentragen werden die beschriebenen Sachverhalte protokolliert. Zu den einzelnen Punkten soll Stellung bezogen werden. Sofern Förderfähigkeit eingeschätzt wird, werden die „Fördertöpfe“ benannt bzw. angegeben. Auf folgende Schwerpunkte zu Infrastrukturproblematiken wurde hingewiesen und die Dringlichkeit und Notwendigkeit erklärt.
| - | Die B6 – Bau der Ortsumfahrung von Gröbers und Großkugel, mit der Bitte um Beschleunigung des Verfahrens. |
| - | Der Bau der Ortsumfahrung Gröbers und Schwoitsch im Zuge der L169, ein Prozess der bislang über Jahrzehnte andauert. Wie geht es weiter oder geht es überhaupt weiter? |
| - | Ist der Bau der Ortsumfahrung im Zuge der L167, noch aktuell? Wenn nicht, ist ein grundhafter Ausbau der Ortsdurchfahrt dringend erforderlich. |
| - | Die Schaffung größerer Kapazitäten von LKW-Stellplätzen an der A14 und A9 im Umfeld der Gemeinde Kabelsketal. Mit der Bitte um Unterstützung bzgl. der Erweiterung von Rastplätzen (A14) gegen über dem Straßenbaulastträger. |
| - | Den Ausbau der stark genutzten Kreisstraßen insbesondere der Ortsdurchfahrten. Mit der Bitte um Unterstützung dem Landkreis als zuständiger Straßenbaulastträger gegenüber. |
Weitere genannte Schwerpunkte, bei denen um Unterstützung gebeten wurde, waren: die Absicherung der Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren, Bau von Radwegen (vordergründig entlang der B6), der Ersatzneubau der Grundschule Gröbers, die Begegnungsstätte in Großkugel, eine Mehrzweckhalle vorrangig für den Breitensport und der Park Dieskau. Aufgrund der Änderung des Fördersatzes stehen die Chancen zur Fortführung des Förderantrages zum Landschaftspark Dieskau schlecht. Wichtiger sehen wir hier die Schaffung von Fördermöglichkeiten, in entsprechender Größenordnung, zum ökologischen Erhalt des Landschaftsparks im Bereich Wassermanagement und Sicherung/Erhalt des Baumbestandes im Hinblick des Klimawandels.
Über die Staatskanzlei soll dann zu einer weiteren Gesprächsrunde eingeladen werden.
Ein weiteres Thema unter dem TOP Mitteilungen des Bürgermeisters war das 20-jährige Bestehen der Gemeinde Kabelsketal und der Feuerwehr Kabelsketal.
Bezüglich der Durchführung eines Festes zum Jubiläum herrschte im Gemeinderat Einigkeit. Auch darüber, dass kein finanzielles Risiko die Gemeinde zu tragen hat.
Ort und Zeitpunkt wurden schon fixiert. Das ist die Festwiese in Dieskau und das Wochenende vom 17.08. und 18.08.2024.
Weitere bzw. genauere Informationen werden im Amtsblatt und auf unsere Homepage folgen.