Mit der Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenbaulast im Industriegebiet “Star Park“ in den Amtsblättern der Stadt Halle, der Stadt Landsberg und der Gemeinde Kabelsketal ist diese am 14.09.2023 in Kraft getreten.
Aufgrund dieser Zweckvereinbarung, ist die am 23.11.2011 beschlossene Widmung von Teilen der Orionstraße und die am 26.08.2015 beschlossene Widmung einer Teilfläche der Polarisstraße, welche auf der Gemarkung Dölbau der Gemeinde Kabelsketal liegen, zu korrigieren, da nur eine Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenbaulast zulässig ist. Die Straßenbaulastträgerschaft kann nicht übertragen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat am 14.12.2023 beschlossen, gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, den im Gemeindegebiet von Kabelsketal liegenden Teil der Orionstraße und der Polarisstraße zur öffentlichen Straße zu widmen und als Gemeindestraße (§ 3, Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA) einzuteilen.
Die v. g. Straßen sind zur Benutzung ohne Einschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise zugelassen.
Im Näheren handelt es sich um folgende Teile:
Die Orionstraße auf dem Territorium der Gemeinde Kabelsketal beginnt im Norden am Abzweig zur Polarisstraße verläuft bis zum Abzweig „Vierter Weg“, wird dort bis zum Pfaffengraben von der Gemarkung der Stadt Landsberg unterbrochen und endet im Süden an der Einmündung zur L 165.
Sie umfasst die Flurstücke 38 in der Flur 4 und die Flurstücke 55,56,92 sowie das Flurstück 91 teilweise in der Flur 5 der Gemarkung Dölbau. Ihre Gesamtlänge beträgt ca. 1350 m im 4-streifigen Ausbau zzgl. ca. 100 m des Abweiges zum Grundstück Orionstr. 1.
Die Polarisstraße beginnt im Südwesten am Abzweig zur Orionstraße und endet nach ca. 180 m in Richtung Nordosten an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Halle.
Sie umfasst das Flurstück 53 in der Flur 4 der Gemarkung Dölbau.
Diese Bekanntmachung wird parallel auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) erhoben werden.
Kabelsketal, den 30.01.2024