Abb.: Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereichs der 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers"
Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2026 die Aufstellung der 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers" gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss zur 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers" wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 8/4 und 9/3 (Gemarkung Gröbers, Flur 12) mit einer Größe von 1.136 m².
Die genaue Abgrenzung ist aus dem angefügten Lageplan ersichtlich.
Der Gemeinderat hat die Sachdarstellung zum Planungsanlass und die Begründung gebilligt.
Der zu ergänzende Änderungsbereich umfasst ca. 0,11 ha. Im Vergleich zum rechtswirk-samen Bebauungsplan mit ca. 100 ha handelt es sich um eine geringfügige Ergänzung. Demzufolge werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Änderung kann im vereinfachten Verfahren erfolgen. Im vereinfachten Verfahren ist nur eine einmalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erforderlich und es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Kabelsketal, 04.03.2026