Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Kabelsketal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Regeln für Hundehalter in Kabelsketal

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Hunde sind treue Gefährten, die das Leben vieler Menschen in unserer Gemeinde bereichern. Um ein reibungsloses Zusammenleben von Menschen und Tieren sowie von Hundehaltern und Passanten zu gewährleisten, erinnern wir an dieser Stelle an die geltenden Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Kabelsketal.

Sauberkeit in unserer Gemeinde (§ 4 Verunreinigungen)

Niemand tritt gern in „Hinterlassenschaften". Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Tierhalter sicherstellen, dass öffentliche Straßen und Anlagen nicht verschmutzt werden. Sollte doch einmal ein Malheur passieren, sind Sie zur sofortigen Säuberung verpflichtet. Es handelt sich nicht nur um einen Appell, sondern um eine rechtliche Vorgabe (auch gemäß § 17 Straßengesetz LSA).

Sicherheit und Ruhe im Fokus (§ 5 Tierhaltung)

Leinenpflicht im Gemeindegebiet

In Kabelsketal müssen Hunde, unabhängig von ihrer Größe, auf der Straße und an allen öffentlich zugänglichen Orten stets an der Leine geführt werden. Wer mit dem Hund unterwegs ist, muss zudem in der Lage sein, das Tier sicher an der Leine zu halten.

Oberstes Gebot ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Hunde müssen so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Das bedeutet unter anderem:

Lärmschutz: Achten Sie darauf, dass Anwohner nicht durch langanhaltendes Bellen oder Heulen – insbesondere während der Nachtruhe – gestört werden.

Aufsichtspflicht: Als Halter oder Hundeführer müssen Sie verhindern, dass Ihr Tier unbeaufsichtigt auf der Straße umherläuft oder Personen und andere Tiere anspringt oder gar anfällt.

Ein respektvolles Miteinander sorgt dafür, dass sich alle – ob mit oder ohne vierbeinigen Begleiter – in Kabelsketal wohlfühlen.

Ihr Ordnungsamt
Gemeinde Kabelsketal