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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2026
Gemeinde Kabelsketal
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Wahlbekanntmachung

 

Gemeinde Kabelsketal ⇔ Kabelsketal, den 22.04.2026

Die Gemeindewahlleiterin

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Benennung von Beisitzern und deren Stellvertretern für den Wahlausschuss der Gemeinde Kabelsketal zur Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau am 06. September 2026

Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb der unten benannten Frist, für die o. g. Kommunalwahlen am 06. September 2026 Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen.

Dem Wahlausschuss obliegt gem. § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der aktuell gültigen Fassung, die Vorbereitung und Leitung der Wahl.

Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter.

Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören u.a. die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen und die endgültige Feststellung des Wahlergebnisses nach Auswertung der Niederschriften aus den Wahllokalen. Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse in öffentlicher Sitzung.

Es wird gebeten, die Vorschläge (Name und Anschrift der vorgeschlagenen Beisitzer) bis zum 17.05.2026 an die

Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kabelsketal

Lange Straße 18

06184 Kabelsketal

in schriftlicher Form abzugeben oder per E-Mail an wahlen@kabelsketal.de zu senden.

Dabei sollte der § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des KWG LSA beachtet werden, die sich mit den Hinderungsgründen zur Ausübung bzw. zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes auseinandersetzen.

 

 

Scheibe
Gemeindewahlleiterin