Gemeinde Kabelsketal ⇔ Kabelsketal, den 22.04.2026
Die Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA), in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, für die o. g. Ergänzungswahl am 06. September 2026 Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen.
Es wird gebeten, die Vorschläge (Name und Anschrift der vorgeschlagenen
Beisitzer) bis zum 17.05.2026 an die
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kabelsketal
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
in schriftlicher Form abzugeben oder per E-Mail an wahlen@kabelsketal.de zu senden.
Dabei sollte der § 13 Abs. 1 bis 3 sowie der § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) beachtet werden, die sich mit den Hinderungsgründen zur Ausübung bzw. zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes auseinandersetzen.