Gemeinde Kabelsketal ⇔ Kabelsketal, den 22.04.2026
Die Gemeindewahlleiterin
Auf der Grundlage des § 29 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der jeweils gültigen Fassung gebe ich folgendes für die am 06.09.2026 stattfindende Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau bekannt:
I. Anzahl der im Wahlgebiet Ortschaft Dieskau zu wählenden Vertreter für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau
Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau in der Gemeinde Kabelsketal am 06.09.2026 können gemäß § 21 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt von Parteien im Sinne des Artikel 21 Grundgesetz, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Bei der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau werden
3 Vertreter
gewählt.
Die im Wahlgebiet vorhandenen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber werden hiermit gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau der Gemeinde Kabelsketal am 06.09.2026 aufgefordert.
II. Einreichung der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen
Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sowie die Bewerbungen von Einzelbewerbern mit den dazugehörigen Unterstützungsunterschriften sind bei der für diese Wahlen bestimmten Gemeindewahlleiterin unter der Postanschrift
Gemeinde Kabelsketal
-Gemeindewahlleiter-
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
oder
persönlich unter der Anschrift Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal OT Gröbers einzureichen.
Das Ende der Einreichungsfrist zur Abgabe der Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau und die schriftliche Erklärung der Verbindung von Wahlvorschlägen wird entsprechend den Festlegungen des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt auf den 68. Tag vor der Wahl und somit auf Dienstag, den 30. Juni 2026 um 18:00 Uhr festgesetzt.
Zum Inhalt und Form der Wahlvorschläge verweise ich auf § 21 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt i.V.m. § 30 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt.
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind ab dem 09.05.2026 zu den bekannten Dienstzeiten bei der Gemeindewahlleiterin im Büro der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal, OT Gröbers oder online unter www.kabelsketal.de erhältlich. Eine Terminabsprache und vorherige Anmeldung unter 034605 33202 wird empfohlen.
III. Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber
Den im Wahlgebiet vertretenden Parteien und Wählergruppen wird hiermit die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber gem. § 21 Abs.4 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen- Anhalt i.V.m. § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen- Anhalt bekannt gemacht.
Der Wahlvorschlag der Parteien oder Wählergruppen für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau darf damit höchstens
8 Wahlbewerber
enthalten.
Die nachfolgend aufgeführten Parteien und Wählergruppen erfüllen die Voraussetzungen des § 21 Abs.10 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt.
| Christlich Demokratische Union Deutschlands | (CDU) |
| Alternative für Deutschland | (AfD) |
| DIE LINKE | (DIE LINKE) |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands | (SPD) |
| Freie Demokratische Partei | (FDP) |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | (GRÜNE) |
| Weiterhin erfüllen nachfolgend Genannten im Ortschaftsrat Dieskau vertretenen Wählergruppen und Einzelbewerber die Voraussetzungen des § 21 Abs.10 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. | |
| Pro Kabelsketal | (Pro Kabelsketal) |
Für o.g. Parteien und Wählergruppen tritt an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgan oder des Vertretungsberechtigten der Wählergruppe.
Für Einzelbewerber tritt an die Stelle der Unterschrift nach Absatz 9 die eigene Unterschrift.
IV. Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge (Unterstützungsunterschriften)
Gleichzeitig wird hiermit Wählergruppen und Einzelbewerbern, die zum Tag der Bestimmung des Wahltages der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau im Wahlgebiet keinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Wahlvorschlages erhalten haben, die Anzahl der notwendigen Unterschriften zur Einreichung ihres Wahlvorschlages gem. § 21 Abs.9 KWG- LSA (Unterstützungsunterschriften) für die Wahl zu den allgemeinen Vertretungen bekannt gemacht.
Der Wahlvorschlag für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Dieskau muss von mindestens 1 % der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch von nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Bei der Einholung von Unterstützungsunterschriften sind nachfolgend genannte Zahlen zu berücksichtigen:
| für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau | 25, |
Gemäß § 29 Abs. 2 Kommunalwahlordnung LSA wird darauf verwiesen, dass Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nrn. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz LSA nicht erfüllen, nur dann Wahlvorschläge einreichen können, wenn sie spätestens am 97. Tag (01.06.2026), 18 Uhr, vor der Wahl dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Im Übrigen wird auf § 22 Kommunalwahlgesetz LSA verwiesen.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.