Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Kabelsketal zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 01.11.2023 bis 04.12.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Gemeinde Kabelsketal befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 18.12.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 25.03.2024 bis einschließlich 03.05.2024 öffentlich ausgelegt.
| Ort der öffentlichen Auslegung: | Gemeinde Kabelsketal |
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| Bauverwaltung (Flachbau) |
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| Lange Straße 18 |
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| 06184 Kabelsketal OT Gröbers |
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| Zeiten der öffentlichen Auslegung: | |
| Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
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und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter Tel.: 034605 33252.
Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.
Sie haben bis zum 03.05.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an die Gemeinde Kabelsketal, Bauverwaltung, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal oder per E-Mail an bauverwaltung@kabelsketal.de – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.