Ergänzend zu den Beschlüssen des Gemeinderates in der Sitzung vom 29.02.2024 nachfolgend ein allgemeiner kurzer Tätigkeitsbericht des Gemeinderates.
Wie bereits angekündigt, erfolgten im zweiten Schritt die Vorberatungen in den Februarsitzungen der Fachausschüsse für die Erstellung des Finanzhaushaltes (Investive Leistungen). Auf Grundlage der geplanten Hebesatzänderung wurde der Finanzplan erarbeitet. Für den Finanzplan besteht eine Vielzahl an investiven Maßnahmen aus der Planungsrunde 2022, die mit Verpflichtungsermächtigungen bzw. Haushaltsansätzen belegt waren und fortgeführt werden müssen bzw. können. Hier beläuft sich die Investitionssumme allein für das Jahr 2024 auf ca. 6.900.000 EUR. Für den gesamten Planungszeitraum (2024-2027) sind Auszahlungen von insgesamt ca. 24.000.000 EUR vorgesehen. Die hohen Auszahlungen im investiven Bereich machen Kreditaufnahmen notwendig. Die Kosten für die geplanten Kredite belaufen sich für Zinsen und Tilgung ab dem Jahr 2028 dann auf ca. 1.000.000 EUR pro Jahr (Laufzeit bis 25 Jahre) und mindern somit den Finanzbestand für neue Investitionen in den Folgejahren. Bei einer Verbesserung der finanziellen Lage, zum Beispiel durch den Erhalt von Fördermitteln und/oder Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer gegenüber dem Planansatz, besteht natürlich keine Verpflichtung, die Kreditermächtigung in voller Höhe auszuschöpfen.
Ziel bleibt es, eine Entscheidung in der Gemeinderatssitzung Ende März zu treffen.
In der Sitzung des Ausschusses Bau Umwelt Ordnung, der am 08.02.2024 tagte, wurden über folgende Themen beraten.
Informiert wurde über die Neuaufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplanes, hier der sachliche Teilplan erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle. Im Kern ging es um den Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung und somit um die Höhe und Leistung der Referenz-Windkraftanlage sowie deren Abstände zu Siedlungsbereichen, Flugsicherungsanlagen, Freileitungen, Schienenwegen usw., bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur, die Versorgungstrassen und der Flugverkehr in der Gemeinde Kabelsketal werden für die im Kriterienkatalog beschriebenen Windkraftanlage und somit für die Ausweisung von Vorranggebieten auf unserem Territorium kaum Spielraum lassen. Weiterhin wurde über die 7. Vereinfachte Veränderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a (OT Großkugel) vorberaten. Die Entscheidung wurde dann in der Gemeinderatssitzung getroffen. Hier ging es inhaltlich um die Festlegung, wie mit Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus solarer Strahlungsenergie als Freiflächenanlagen, die nicht auf oder an einem Gebäude angebracht sind, zukünftig umgegangen werden soll. Der einheitliche Tenor ging in die Richtung, diese nur auf den Dächern von neu zu errichtenden Gebäuden zuzulassen. Ausnahmen bestünden bei ausschließlicher Versorgung des eigenen Grundstückes.
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Kabelsketal wurde auf Grundlage der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Die Planung beinhaltet und betrachtet ausschließlich die Lärmimmissionen an den Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr, was in der Gemeinde Kabelsketal, die Bundesautobahn A 14 und die Bundesstraße B 6 betrifft. Die Ergebnisse wurden entsprechend kartiert. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission muss die Lärmaktionsplanung der Mitgliedsländer dort am 18.07.2024 vorliegen. Unser Abgabetermin ist am 30.06.2024 beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Die Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen der v. g. Verkehrsbelegung müssen die Kartierung und Lärmaktionsplanung des Verkehrslärms übernehmen, auch wenn die Verkehrswege nicht in ihrer Straßenbaulast liegen. Für die Hauptschienenwege übernimmt die Kartierung und die Lärmaktionsplanung das Eisenbahn-Bundesamt und für den Fluglärm des Verkehrsflughafens Leipzig-Halle das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaats Sachsen.
Eine Gesamtbetrachtung aller lärmverursachenden Verkehrsquellen wird durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht veranlasst. Die Bekanntmachung zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans der Gemeinde Kabelsketal ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.
In der Sitzung des Ausschusses Kultur Schule Sport Soziales war neben der Haushaltsplanung das integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) Thema. Hier erfolgte sozusagen der Startschuss in die Vorberatungen der Gremien. Nach entsprechender Vorstellung der Ergebnisse aus der Auswertung der Fragebögen und gebildeten Arbeitsgruppen können wesentliche Anregungen und Ergänzungen der Gremien der Gemeinde noch berücksichtigt werden. Danach erfolgt die Offenlegung des IGEK für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden. Die Offenlage, welche auch auf dem Internetportal der Gemeinde erfolgen wird, ist für das II. Quartal 2024 vorgesehen. Im Anschluss wird es eine Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise geben. Es kann dadurch nochmals zu Änderungen und Ergänzungen kommen. Die endgültige Version des IGEK ist abschließend vom Gemeinderat zu billigen.
Weitere Informationen zum Thema 20-jähriges Bestehen der Gemeinde Kabelsketal und der Feuerwehr Kabelsketal gab es unter den TOP Mitteilungen des Bürgermeisters.
Hierzu kann Folgendes bekannt gegeben werden:
Die Beteiligung der Vereine wird als Nächstes folgen. Dazu möchten wir am 09.04.2024 ab 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus (Lindenstraße 11, 06184 Kabelsketal) gern zusammenkommen. Gemeinsam gilt es, Ideen zu sammeln und vielleicht schon einen ersten Entwurf der Ausgestaltung zu erarbeiten. Die Einladungen an die Vereine erfolgen parallel.
Weitere bzw. genauere Informationen werden im Amtsblatt und auf unserer Homepage folgen.