Die Genehmigung der 3. vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kabelsketal ist nach § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB fiktiv zustande gekommen. Diese Genehmigungsfiktion steht rechtlich der Erteilung der Genehmigung gleich.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kabelsketal gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Jedermann kann die 3. Vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung dazu, ab dem Tage der Bekanntmachung, in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal, Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal OT Gröbers während folgender Sprechzeiten
| Montag: | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der Inhalt der Bekanntmachung und der 3. Vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kabelsketal mit Begründung sind auch auf dem Internetportal der Gemeinde Kabelsketal einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kabelsketal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Kabelsketal, 23.03.2023