Die Gemeinde Kabelsketal beabsichtigt nachfolgend näher bezeichnetes Grundstück im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern:
| Liebenauer Straße 8 | |
| Gemarkung: | Dieskau |
| Flur: | 6 |
| Flurstück: | 20/1 mit 1.108 m². |
| Mindestgebot: | 95.000,00 €. |
Das Grundstück liegt im Außenbereich des Ortsteils Zwintschöna, direkt gelegen an der Bundesstraße 6 (B6). Es handelt sich um den ehemaligen Betriebssitz des Bauhofes mit zwei abgeschlossenen Wohn-/Gewerbeeinheiten, einem großen Nebengebäude (Lagerhalle) und einer Einzelgarage.
Das sich auf dem Grundstück befindliche Gebäude samt Nebenanlagen (große Halle und Garage) wird beräumt übergeben. Das Verkaufsobjekt ist weder vermietet noch verpachtet.
Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Bestandsobjekt, welches nicht erweitert werden kann. Die städtebauliche Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB. Eine reine Wohnnutzung ist nicht zulässig.
Exposé auf www.kabelsketal.de einsehbar.
Besichtigungstermine können telefonisch unter der Nummer 034605 33150 in folgendem Zeitfenster vereinbart werden:
| 25.04.2023 | 9:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| 02.05.2023 | 9:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| 09.05.2023 | 9:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr sowie |
| 23.05.2023 | 9:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr. |
Die Gebotsabgabe und, sofern vorhanden, der Finanzierungsnachweis sind bis zum 25.05.2023 um 14:00 Uhr ausschließlich schriftlich und in Papierform
| bei der | Gemeinde Kabelsketal |
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| Bauverwaltung/Liegenschaften |
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| Lange Straße 18 |
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| 06184 Kabelsketal |
| mit dem Kennzettel: | siehe Exposé |
in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Submission erfolgt 14:15 Uhr in der Gemeinde Kabelsketal.
Bei Gebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis nach notariellem Kaufvertragsabschluss in voller Höhe fällig wird. Erwerbsinteressenten werden gebeten, sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob diese Liegenschaft für die von ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist. Hinweis: Sämtlichen Kosten und Nebenkosten sind im Rahmen des Kaufvertrages vom Käufer zu tragen.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Gemeinde Kabelsketal durch Dritte ist nicht erlaubt.
Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.
Die Gemeinde Kabelsketal ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder einem bestimmten Gebot den Zuschlag zu erteilen.