In seiner Sitzung am 04.04.2024 hat der Gemeindewahlausschuss Kabelsketal gem. § 28 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 35 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt (KWO LSA) über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge beschlossen.
Es ist festgestellt worden, dass alle eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl sowie für die Ortschaftsratswahlen nicht zu beanstanden und somit zuzulassen sind.
Gem. § 28 Abs. 7 KWG LSA werden die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge nachfolgend bekannt gemacht.