Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2025
Abwasserzweckverband Queis/Dölbau
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss WP 2025


Abwasserzweckverband  —  Beschluss-Nr.: 04 – 01 / 2025
Queis/Dölbau

Beschluss

zum Wirtschaftsplan 2025

des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau

Aufgrund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 09. Oktober 1992 (GVBI. LSA S. 730) in der derzeit gültigen Fassung, gelten für Ab-wasserzweckverbände die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen für Eigenbetriebe.

Daher erlässt die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss zum Wirtschafts-plan 2025 des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird

im Erfolgsplan

EUR

im Aufwand auf

1.153.952

im Ertrag auf

1.205.356

im Vermögensplan

in der Einnahme auf

658.149

in der Ausgabe auf

658.149

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2025 zur Finan-zierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird

auf 300.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2025 wird

auf 150.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 4

Umlage

2025 wird keine Verbandsumlage festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

Verbandsmitglieder:

2

mit je 3 Verbandsvertretern

Anwesende Vertreter der Verbandsmitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Landsberg, 10.03.2025

Gez. Kleppel
Vorsitzende Verbandsversammlung