Aufgrund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 09. Oktober 1992 (GVBI. LSA S. 730) in der derzeit gültigen Fassung, gelten für Ab-wasserzweckverbände die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen für Eigenbetriebe.
Daher erlässt die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss zum Wirtschafts-plan 2025 des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird
| im Erfolgsplan |
| EUR |
| im Aufwand auf | 1.153.952 |
| im Ertrag auf | 1.205.356 |
| im Vermögensplan | ||
| in der Einnahme auf | 658.149 |
| in der Ausgabe auf | 658.149 |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2025 zur Finan-zierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird
auf 300.000 EUR
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2025 wird
auf 150.000,00 EUR
festgesetzt.
2025 wird keine Verbandsumlage festgesetzt.
| Abstimmungsergebnis: | Verbandsmitglieder: | 2 |
| mit je 3 Verbandsvertretern | |
| Anwesende Vertreter der Verbandsmitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Landsberg, 10.03.2025