Der Gemeinderat hat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „„Getränkehandel Höller“ in der Fassung vom März 2026 und die zugehörige Begründung in der Fassung vom April 2026 in seiner Sitzung am 25.06.2026 gebilligt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt am südlichen Ortsrand von Gröbers, einem Ortsteil der Gemeinde Kabelsketal, südlich der B 6. Das Plangebiet umfasst den südlichen Teil des Firmengeländes des Vorhabenträgers mit einer Fläche ca. 1,07 ha. Die Firma CleanAgent Mehlfeld + Göhring GmbH ist Fachgroßhändler für Reinigungsbedarf und Technik.
Die Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.5 sind den folgenden Abbildungen sowie den Planzeichnungen im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Es ist nur eine einmalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erforderlich und es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal, OT Gröbers, bestehend aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, und die Begründung können
vom 10.08.2026
bis einschließlich 11.09.2026
online unter folgendem Link:
https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html
sowie auf zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen
eingesehen werden.
Ergänzend liegen die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten
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| Montag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
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| Dienstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
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| Donnerstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
bauverwaltung@kabelsketal.de
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Kabelsketal, 01.07.2026