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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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HH-Satzung Amt 2023.pdf

Amt Schradenland für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf

2.504.900 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

1.720.200 EUR

außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

im Finanzhaushalt dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

3.068.600 EUR

Auszahlungen auf

3.263.200 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.488.600 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.661.300 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

580.000 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

1.601.900 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

auf 0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 297.500 € festgesetzt.

§ 4

Der Hebesatz für die Amtsumlage wird auf 24,00 % v. H. festgesetzt. Die Grundlagen für 2023 sind die geltenden Umlagegrundlagen des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes (BbgFAG).

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 15.000 EUR festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 15.000 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 15.000 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages um 100.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 200.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Der Erlass von Kleinstbeträgen bis zu 5,00 € wird festgesetzt.

§7

Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 8

Zur flexiblen Gestaltung des Haushaltsvollzuges wird auf der Grundlage des § 23 KomHKV bestimmt, dass die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen / Auszahlungen über Deckungskreise geregelt wird. Die Übersicht über die gebildeten Deckungskreise ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei Bedarf können zusätzliche Deckungskreise eingerichtet bzw. be stehende Deckungskreise erweitert werden.

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Amtes Schradenland vom 08.12.2022 wird hiermit gemäß § 15 der Hauptsatzung des Amtes Schradenland vom 10.10.2019 zuletzt geändert am 14.05.2020 öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen legen ganzjährig im Amt Schradenland, Kämmerei, Großenhainer Str. 25 in 04932 Gröden zu den bekannten Öffnungszeiten für Jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung kann auf der Homepage des Amtes Schradenland unter www.amt-schradenland.de eingesehen werden.

Gröden, den 09.12.2022

Kathleen Wilken
Amtsdirektorin