(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Verbandssitz: 03249 Sonnewalde – Finsterwalder Straße 32 a
Telefon: 035323 637-0; Fax: 637-25; E-Mail:
info@gwv-sonnewalde.de; Internet: www.gwv-sonnewalde.de
In der Zeit vom Januar/Februar 2025 bis zum Januar/Februar 2026 führt der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen eine Sonderunterhaltungsmaßnahme an der Schwarzen Elster durch. Die Sonderunterhaltungsmaßnahme dient der Wiederherstellung und Sicherstellung eines schadlosen Wasserabflusses der Schwarzen Elster zwischen der Brücke Plessa bis zur Einmündung Hauptschradengraben bei Elsterwerda. Zur Gewährleistung der Abflussverhältnisse werden die Eisenhydroxid-Schlämme am Gewässergrund entnommen. Aktuell ist eine Sohlaufhöhung von ca. 1,0 bis 1,5 m festzustellen. Der ordnungsgemäße Abfluss ist nicht mehr gegeben. Besonders in Zeiten mit gesteigertem Krautaufwuchs oder höheren Niederschlägen ist die hydraulische Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt.
| Die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Sonderunterhaltungsmaßnahme ergibt sich u.a. aus den Nutzungs- und Bewirtschaftungsansprüchen der angrenzenden Flächen (Abführen von hohen Abflüssen) sowie aus § 39 Abs. 1 WHG (Inhalt der Gewässerunterhaltung). Relevant sind im Kontext der hier geplanten Maßnahme, u. a. auch: | |
| 1. | die Verbesserung und die Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, |
| 2. | die Erhaltung des Gewässerzustandes durch Abführen von Geschiebe und Schwebstoffen im Sinne der wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse, |
| 3. | die Sicherung des Durchflussquerschnittes, um bei potenziell hohen Abflüssen der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen und |
| 4. | die Verbesserung des chemischen Zustandes durch Entfernung der fischtoxischen Eisensedimente und somit Erhalt der ökologischen Funktion. |
Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 9], S. 14) kündigen wir die Durchführung dieser Sonderunterhaltungsmaßnahme und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgWG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen und auf den Grundstücken einebnen.
Zur Beantwortung von Fragen wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32 a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.
Auskünfte zum o. g. Projekt erteilen die zuständigen Mitarbeitenden vom Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz. Zur reibungslosen Durchführung der Sonderunterhaltungsmaßnahme bitten wir um die
Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.
Sonnewalde, den 12.12.2024