Hinweis auf die Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Oderspreewald Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) für die Gemeinde Großthiemig als Mitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL)
Die Amtsdirektorin des Amtes Schradenland weist gemäß § 14 Abs. 1 GKG für die Gemeinde Großthiemig als Verandsmitglied des Wasserverbandes Lausitz (WAL) darauf hin, dass der Landrat des Landkreises Oberspreewald Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde die Änderung der Verbandssatzung des WAL im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald Lausitz Nr. 20/2025 vom 03.12.2025 öffentlich bekannt gemacht hat.