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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 10/2023
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Veröffentlichung von Jubiläen im

Amtsblatt des Amtes Schradenland

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im kommenden Jahr möchten wir Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jeden jährlichen Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum im Amtsblatt des Amtes Schradenland veröffentlichen.

Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen persönliche Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen gespeichert und/oder verwendet werden. Aus diesem Grund setzt die Veröffentlichung Ihres Alters-/Ehejubiläums im Amtsblatt des Amtes Schradenland Ihr schriftliches Einverständnis voraus.

Wenn ihnen zum Geburtstag oder besonderen Jubiläen gratuliert werden soll und sie wünschen, dass diese im Amtsblatt des Amtes Schradenland veröffentlicht werden, geben sie uns spätestens sechs Wochen vor Ihrem Ehrentag ihre Einwilligung. Füllen Sie nachfolgenden Vordruck aus, sprechen diesbezüglich beim Einwohnermeldeamt vor oder verwenden bitte das auf der Homepage des Amtes Schradenland bereitgestellte Formular (Verwaltung -> Formulare -> Einwohner- und Meldewesen) -> Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Alters- und/oder Ehejubilaren im Amtsblatt des Amtes Schradenland.

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Alters- und/oder Ehejubilaren im Amtsblatt des Amtes Schradenland

Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen persönliche Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen gespeichert und / oder verwendet werden. Aus diesem Grund setzt die Veröffentlichung Ihres Alters- / Ehejubiläums im Amtsblatt des Amtes Schradenland Ihr schriftliches Einverständnis voraus.

Ich / Wir habe(n) dies zur Kenntnis genommen und wünsche(n):

(zutreffendes bitte ankreuzen sowie persönliche Angaben eintragen)

□ die Veröffentlichung meiner Geburtstage im Amtsblatt des Amtes Schradenland.

Begonnen wird ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag.

Ab dem 90. Geburtstag wird jährlich veröffentlicht.

Ich stimme der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten (Namen, Alter und Wohnort) für die Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Schradenland zu.

□ die Veröffentlichung unserer Ehejubiläen im Amtsblatt des Amtes Schradenland.

(Es ist die Unterschrift beider Ehepartner erforderlich).

Bei den Ehejubiläen wird ab dem 50. und jedes weitere, darauffolgende Ehejubiläum in 5-Jahres-Schritten veröffentlicht.

Wir stimmen der Speicherung und Verarbeitung unserer persönlichen Daten (Namen,

Ehejubilar, Wohnort) für die Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Schradenland zu.

Name(n)

Vorname(n)

Geburtsdatum

Eheschließungsdatum

Anschrift / Telefonnummer (freiwillig)

Die Datenverarbeitung und –verwendung erfolgen ausschließlich für Zwecke der Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Schradenland.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann von mir / uns jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine / unsere Daten nicht in der vorstehend genannten Weise verarbeitet werden. Durch den Widerruf meiner / unserer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Meine / unsere Widerrufserklärung kann ich / können wir schriftlich an das Amt Schradenland, Einwohnermeldeamt, Großenhainer Str. 25 in 04932 Gröden richten.

Ort, Datum

Unterschrift(en)