Beschluss 08/26
Die Verbandsversammlung beschließt den 1. Nachtrag zum Wasserliefervertrag vom 13.11.2023/ 14.12.2023.
Beschluss 09/26
Die Verbandsversammlung beschließt die Trinkwasserentgelte für den Kalkulationszeitraum 2026/2027 für die Gemeinde Wainsdorf.
Beschluss 10/26
Die Verbandsversammlung genehmigt die aufgrund unvorhersehbarer und erst während der Kamerabefahrung sowie der vorbereitenden Fräsarbeiten festgestellten Muffenversätze und des erheblichen Wurzelbewuchses entstandenen Mehrkosten für die Kanalsanierung mittels Schlauchliner.
Beschluss 11/26
Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss für die Geschäftsbereiche Trink- und Abwasser für das Jahr 2025. Die Gesamtbilanz weist zum 31.12.2025 eine Summe von 6.858.911,40 EUR aus. Es wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 81.171,02 € ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag im Bereich Trinkwasser in Höhe von -1.825,61 € wird auf neue Rechnung vorgetragen Der Jahresüberschuss Abwasser in Höhe von 82.996,63 € soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden.
Beschluss 12/26
Die Verbandsversammlung entlastet die Verbandsvorsteherin Kathleen Wilken für das Geschäftsjahres 2025.
Beschluss 13/26
Die Verbandsversammlung beschließt, der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Elbe Elster für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2026 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concredis Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft vorzuschlagen.
Beschluss 14/26
Die Verbandsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2026.
Beschluss 15/26
Die Verbandsversammlung beschließt den Abschluss der Darlehensverträge mit den Verbandsgemeinden.
Beschluss 11/26
Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss für die Geschäftsbereiche Trink- und Abwasser für das Jahr 2025. Die Gesamtbilanz weist zum 31.12.2025 eine Summe von 6.858.911,40 EUR aus. Es wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 81.171,02 € ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag im Bereich Trinkwasser in Höhe von -1.825,61 € wird auf neue Rechnung vorgetragen Der Jahresüberschuss Abwasser in Höhe von 82.996,63 € soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden.
Beschluss 12/26
Die Verbandsversammlung entlastet die Verbandsvorsteherin Kathleen Wilken für das Geschäftsjahres 2025.
Einsichtnahme
Der Jahresabschluss für das Jahr 2025 ist gemäß § 33 EigV vom 05.10.2026 bis 09.10.2026 jeweils in der Zeit von 8.00-12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 12.30- 17.00 Uhr im Büro des WAZV Schradenland, Schulplatz 5 in 04932 Gröden öffentlich ausgelegt. Jeder Bürger kann in den Jahresabschluss Einsicht nehmen.