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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 11/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Informationen anderer Behörden und Ämter

Hirschfeld, 18.10.2023

Sehr geehrte Eltern,

gemäß § 37, Absatz 3, des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, am 08.09.2025 die Schulpflicht.

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt an folgenden Terminen:

Montag, 11.12.2023 von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr oder

Dienstag, 12.12.2023 von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr,

im Sekretariat der örtlich zuständigen Grundschule. Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind wohnt. Der Einzugsbereich für die Grundschule Hirschfeld umfasst folgende Gemeinden: Gemeinde Hirschfeld & Gemeinde Großthiemig.

Bitte stellen Sie Ihr Kind persönlich vor und bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

  • den ausgefüllten Anmeldebogen,
  • die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (nur zur Einsichtnahme) und
  • den Nachweis über die durchgeführte Sprachstandsfeststellung oder deren Befreiung (z. B. logopädischer Behandlungsnachweis)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Petra Plotzke
gez. Ivonne Haase
Schulleiterin
Bürgermeisterin
Grundschule Hirschfeld
Gemeinde Hirschfeld