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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland zum Jahresabschluss 2023

Beschluss 11/24

Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss für die Geschäftsbereiche Trink- und Abwasser für das Jahr 2023. Die Gesamtbilanz weist zum 31.12.2023 eine Summe von 6.937.242,56 EUR aus. Es wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.783,28 € ausgewiesen. Der Jahresüberschuss Trinkwasser in Höhe von 9.601,03 € soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Der Jahresfehlbetrag Abwasser in Höhe von 11.384,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 12/24

Die Verbandsversammlung entlastet die Verbandsvorsteherin Kathleen Wilken für das Geschäftsjahres 2023.

Einsichtnahme

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wird gemäß § 33 EigV vom 04.11.2024 bis 08.11.2024 jeweils in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 12.30 - 17.00 Uhr im Büro des WAZV Schradenland, Schulplatz 5 in 04932 Gröden öffentlich ausgelegt. Jeder Bürger kann in den Jahresabschluss Einsicht nehmen.

9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des

Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZVS)

Auf Grund der §§ 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07 [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert am 05.03.2024 (GVBI. I/24, Nr. 10, Sber. Nr. 38), der §§ 12, 15 und 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32] S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GVBl I/24, [Nr. 10]), der §§ 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08], S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.05.2024 (GVBl. I/24, [Nr. 31]), hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland in ihrer Sitzung am 24.09.2024 nachfolgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

Die Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland (WAZVS) vom 24.05.2004 zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland (WAZVS) vom 13.12.2022, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Absatz (1) wird neu gefasst:

Bei Schlauchlängen von mehr als 30 Meter erhebt der Verband zusätzlich zur Leistungsgebühr für jeden weiteren Meter Schlauch eine Gebühr von 4,76 €.

2. § 4 Absatz (2) wird neu gefasst:

Für den Not- und Havariedienst erhebt der WAZVS zusätzlich zur Leistungsgebühr für die An- und Abfahrt sowie den Zeitaufwand für die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen folgende Gebühren:

an Werktagen (Montag 0:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr: 238,00 EUR/Stunde (inkl. MwSt von 19%)

am Sonnabend ab 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 416,50 EUR/Stunde (inkl. MwSt von 19%)

Artikel 2

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.06.2024 in Kraft.

Gröden, 24.09.2024

gez. Kathleen Wilken
Verbandsvorsteherin

Bekanntmachungsverfügung

Hiermit verfüge ich, dass vorstehend abgedruckte 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland (WAZVS) öffentlich bekannt gemacht wird.

Gröden, 24.09.2024

gez. Kathleen Wilken
Verbandsvorsteherin