Beschluss 11/24
Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss für die Geschäftsbereiche Trink- und Abwasser für das Jahr 2023. Die Gesamtbilanz weist zum 31.12.2023 eine Summe von 6.937.242,56 EUR aus. Es wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.783,28 € ausgewiesen. Der Jahresüberschuss Trinkwasser in Höhe von 9.601,03 € soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Der Jahresfehlbetrag Abwasser in Höhe von 11.384,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss 12/24
Die Verbandsversammlung entlastet die Verbandsvorsteherin Kathleen Wilken für das Geschäftsjahres 2023.
Einsichtnahme
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wird gemäß § 33 EigV vom 04.11.2024 bis 08.11.2024 jeweils in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 12.30 - 17.00 Uhr im Büro des WAZV Schradenland, Schulplatz 5 in 04932 Gröden öffentlich ausgelegt. Jeder Bürger kann in den Jahresabschluss Einsicht nehmen.
Auf Grund der §§ 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07 [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert am 05.03.2024 (GVBI. I/24, Nr. 10, Sber. Nr. 38), der §§ 12, 15 und 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32] S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GVBl I/24, [Nr. 10]), der §§ 1, 2 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08], S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.05.2024 (GVBl. I/24, [Nr. 31]), hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland in ihrer Sitzung am 24.09.2024 nachfolgende Satzung beschlossen:
Die Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland (WAZVS) vom 24.05.2004 zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland (WAZVS) vom 13.12.2022, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Absatz (1) wird neu gefasst:
Bei Schlauchlängen von mehr als 30 Meter erhebt der Verband zusätzlich zur Leistungsgebühr für jeden weiteren Meter Schlauch eine Gebühr von 4,76 €.
2. § 4 Absatz (2) wird neu gefasst:
Für den Not- und Havariedienst erhebt der WAZVS zusätzlich zur Leistungsgebühr für die An- und Abfahrt sowie den Zeitaufwand für die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen folgende Gebühren:
| • | an Werktagen (Montag 0:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr: 238,00 EUR/Stunde (inkl. MwSt von 19%) |
| • | am Sonnabend ab 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 416,50 EUR/Stunde (inkl. MwSt von 19%) |
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.06.2024 in Kraft.
Gröden, 24.09.2024
Bekanntmachungsverfügung
Hiermit verfüge ich, dass vorstehend abgedruckte 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Schradenland (WAZVS) öffentlich bekannt gemacht wird.
Gröden, 24.09.2024