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Amtsblatt für das Amt Schradenland
Ausgabe 11/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025

Werte Eltern von Krippen- und Hortkindern,

bitte reichen Sie wieder zur Ermittlung der Elternbeiträge für 2025 die entsprechenden Einkommensnachweise in der Amtsverwaltung in Gröden (Frau Mai) bis zum

30.11.2024

ein. Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Kita-Leiterin abzugeben.

Wird das Einkommen in dieser Frist nicht erklärt, wird gemäß Kita-Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt.

Wird bereits der Höchstbeitrag gezahlt, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht mehr notwendig.